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13. Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität für das Geschäftsjahr 2025/2026 vorgelegt
AI GENERATED 28.07.2026 10:50 Wirtschaft und Finanzen

13. Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität für das Geschäftsjahr 2025/2026 vorgelegt

Am 28. Juli 2026 wurde dem Deutschen Bundestag der 13. Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) als Unterrichtung (Dokument 21/7250) übermittelt. Der Bericht deckt den Zeitraum von April 2025 bis März 2026 ab…

Am 28. Juli 2026 wurde dem Deutschen Bundestag der 13. Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) als Unterrichtung (Dokument 21/7250) übermittelt. Der Bericht deckt den Zeitraum von April 2025 bis März 2026 ab und liefert aktuelle Analysen zur Stabilität des deutschen Finanzsystems.

Hintergrund des Ausschusses

Der Ausschuss für Finanzstabilität ist das zentrale Gremium für makroprudenzielle Aufsicht in Deutschland. Er wurde Anfang 2013 durch das Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität eingerichtet und arbeitet seitdem eng mit Aufsichtsbehörden zusammen.

Aufgaben und Zielsetzung

Nach Angaben des AFS besteht seine Hauptaufgabe darin, Verwundbarkeiten im Finanzsystem zu identifizieren, zu bewerten und zu verringern. Gleichzeitig soll die Widerstandsfähigkeit des Systems gestärkt werden, indem potenzielle Schocks und adverse Szenarien frühzeitig erkannt und diskutiert werden.

Inhalt des Berichts

Der vorliegende Bericht beschreibt den aktuellen Stand der Finanzstabilität, hebt aufkommende Risiken hervor und enthält Empfehlungen für präventive Maßnahmen. Er betont, dass gezielte makroprudenzielle Eingriffe dazu beitragen können, identifizierte Risiken zu mindern.

Veröffentlichung und Zugang

Der Bericht ist über das Dokumentationssystem des Bundestags unter der Referenznummer 21/7250 öffentlich einsehbar. Die Unterrichtung wurde von der Parlamentspressestelle vorbereitet und steht interessierten Akteuren zur Verfügung.

Ausblick

Der AFS wird den Bericht im Rahmen seiner regulären Jahresberichterstattung weiter nutzen, um Politikern aktuelle Daten für Entscheidungen im Finanzsektor zu liefern und die makroprudenzielle Überwachung kontinuierlich zu verbessern.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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