Deutschland: 19 Soldaten wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen aus Bundeswehr entlassen
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldaten am 17. November 2023 wurden bis zum Stichtag 13. April 2026 insgesamt 19 Soldaten aus der Bundeswehr entlassen.
Gesetzliche Grundlage
Das Gesetz ermöglicht die Kündigung nach § 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes, wenn ein Soldat schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die die militärische Ordnung oder das Vertrauen in die Streitkräfte gefährden.
Definition verfassungsfeindlicher Bestrebungen
Verfassungsfeindlich sind Aktivitäten, die gegen die freiheitlich‑demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind.
Geltungsbereich
Die Regelung gilt gleichermaßen für Zeit‑ und Berufssoldaten, Wehrdienstleistende sowie Reservisten.
Herkunft der Zahlen
Die Bundeswehr teilte die Zahl der Entlassungen in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (21/5224) mit, die als Dokument 21/5579 veröffentlicht wurde.
Aussage der Bundesregierung
Laut Angaben der Bundesregierung dient die Maßnahme der Wahrung der militärischen Ordnung und dem Schutz des Vertrauens in die Bundeswehr.
Weiteres Vorgehen
Die Behörde betont, dass zukünftige Prüfungen nach denselben Kriterien fortgeführt werden, um mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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