Aktuelle Personalsituation
Der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beschäftigt derzeit 40 Personen, die mit der Überwachung des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes betraut sind.
Gesetzlicher Rahmen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu prüfen und zu sichern.
Planung der Stellen
In der Abteilung 7 des BAFA sind laut Angaben der Bundesregierung insgesamt 101 Planstellen und Stellen für die Kontrolle des Gesetzes vorgesehen (Stand 20. Mai 2026).
Offene Positionen
Zum Zeitpunkt der Antwort waren jedoch zwei Personen abgeordnet, 43 Personen erhielten zeitweise andere Aufgaben oder wurden umgesetzt, sodass 14 Stellen unbesetzt bleiben, darunter fünf Führungspositionen, eine Referentenstelle und acht Sachbearbeiterstellen.
Rekrutierungsmaßnahmen
Zur Besetzung der offenen Referentenstelle im höheren Dienst laufen derzeit Ausschreibungen, während die Prüfung des Personalbedarfs im gehobenen Dienst noch in Bearbeitung sei.
Weitere Schritte der Regierung
Die Bundesregierung teilte mit, dass die Evaluierung des Personalbedarfs fortgeführt wird, um die Wirksamkeit der Kontrollen zu gewährleisten.
Bedeutung für die Lieferkettenkontrolle
Eine ausreichende personelle Ausstattung wird als Voraussetzung angesehen, um die Einhaltung des Lieferkettengesetzes durch Unternehmen wirksam zu überwachen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung