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44 Verfahren nach Digital Services Act in Deutschland eröffnet – 17 bereits abgeschlossen
AI GENERATED 08.07.2026 19:50 Recht, Staat und Institutionen

44 Verfahren nach Digital Services Act in Deutschland eröffnet – 17 bereits abgeschlossen

Germany: 44 Verfahren nach Digital Services Act in Deutschland eröffnet – 17 bereits abgeschlossenDer Digital Services Coordinator (DSC) der Bundesnetzagentur hat im Digitalausschuss des Bundestages berichtet, dass in…

Germany: 44 Verfahren nach Digital Services Act in Deutschland eröffnet – 17 bereits abgeschlossen

Der Digital Services Coordinator (DSC) der Bundesnetzagentur hat im Digitalausschuss des Bundestages berichtet, dass in Deutschland 44 Verfahren gegen Unternehmen nach dem Digital Services Act (DSA) eröffnet wurden, von denen 17 bereits abgeschlossen sind. Der Abschluss vieler Fälle werde als Hinweis darauf gewertet, dass der DSA wirke, ohne dass Zwangsmaßnahmen nötig seien.

Beschwerdeaufkommen und Hauptkritikpunkte

Laut Tätigkeitsbericht sind im vergangenen Jahr 2.033 Beschwerden bei der Koordinierungsstelle eingegangen. Die Beschwerden richteten sich vor allem gegen unzureichende Begründungen bei Kontosperrungen, Inhaltsentfernung oder -nicht‑Entfernung sowie gegen die Benutzerfreundlichkeit der Meldewege für illegale Inhalte. Die meisten Meldungen betrafen sehr große Online‑Plattformen (VLOPs) mit Sitz oder gesetzlichem Vertreter in Irland.

Einzelfall eBay

Zu Beginn der Woche wurde eine vorläufige Feststellung gegen den Online‑Marktplatz eBay bekannt, der seinen EU‑Hauptsitz in Deutschland hat. Der DSC fordert eBay auf, Nutzerrechte zu wahren, insbesondere Vorgaben zum Melde‑ und Abhilfeverfahren, die Begründung von Maßnahmen gegen Nutzer und die Nachverfolgbarkeit von Händlern korrekt umzusetzen. eBay habe nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. In das Verfahren seien zudem Hinweise der französischen Verbraucherschutzbehörde eingeflossen, was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verdeutliche.

Snapchat und Kinderschutz

Ein weiteres Verfahren richtet sich gegen den Instant‑Messaging‑Dienst Snapchat wegen möglicher Verstöße im Bereich Kinderschutz. Der DSC habe dabei geholfen, Erkenntnisse weiterzureichen, um das Verfahren zu eröffnen.

Abgeschlossene BuĂźgeldverfahren

Gegen die Plattformen X und Temu seien bereits BuĂźgeldverfahren abgeschlossen worden, und weitere Unternehmen haben Selbstverpflichtungen eingegangen. Der DSC sieht darin einen Beleg dafĂĽr, dass der DSA wirke.

Arbeit des DSC‑Beirats

Eine Vertreterin des DSC‑Beirats betonte, dass das unabhängig arbeitende Gremium ein hohes Maß an Transparenz wahre und selbst Schwerpunkte setze, etwa zu Themen wie Meinungsfreiheit, internationalen Dimensionen des DSA, KI‑Chatbots und Evaluation des Gesetzes.

Parlamentarische Fragen und internationale Aspekte

Im Anschluss an den Bericht stellten Abgeordnete Fragen zur Automatisierung der Beschwerdebearbeitung, zum Datenzugang, zum Krisenreaktionsmechanismus und zu möglichen Drohungen seitens der USA. Der DSC‑Vertreter verwies auf einen Bericht des US‑Repräsentantenhauses, der als Versuch der Einschüchterung gewertet werde, betonte jedoch, dass man sich nicht beirren lasse und das Digitale‑Dienste‑Gesetz weiter durchsetze.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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