Deutschland: 49 außerschulische Jugend- und Fachkräfteaustausche mit Kasachstan seit 2015
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit einer detaillierten Antwort zur Umsetzung des Jugendabkommens zwischen Deutschland und Kasachstan reagiert. In der Antwort wird bestätigt, dass seit dem Jahr 2015 insgesamt 49 außerschulische Jugend- und Fachkräfteaustausche durchgeführt wurden.
Hintergrund des Abkommens
Das bilaterale Abkommen zur jugendpolitischen Zusammenarbeit wurde am 17. März 1995 von beiden Staaten unterzeichnet. Ziel des Vertrags ist die Förderung des kulturellen Austauschs und die Stärkung von Fachkompetenzen junger Menschen beider Länder.
Antwort auf die Kleine Anfrage
Die Antwort der Bundesregierung (Dokument 21/7130) bezieht sich auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Dokument 21/6744). Darin wird erläutert, dass die Durchführung der Austausche im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) finanziell unterstützt wird.
Umfang der durchgeführten Programme
Seit 2015 wurden demnach 49 Programme realisiert, die sowohl außerschulische Aktivitäten als auch den Austausch von Fachkräften umfassen. Die Programme ermöglichen jungen Menschen aus beiden Ländern, an Projekten, Workshops und Praktika teilzunehmen.
Finanzierung
Die Mittel für die Austausche stammen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes, der gezielt Projekte zur internationalen Jugendzusammenarbeit fördert. Die Finanzierung erfolgt jährlich im Rahmen des Bundeshaushalts.
Bewertung und Ausblick
Der Bundestag bewertet die bilaterale Zusammenarbeit als wichtigen Baustein für die langfristige Partnerschaft zwischen Deutschland und Kasachstan. In zukünftigen Haushaltsplanungen soll die Zahl der Programme weiter ausgebaut werden, um den wachsenden Bedarf an internationalen Jugend- und Fachkräfteaustauschen zu decken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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