Deutschland: Beteiligung von Finanzinstituten an Cum/Cum-Gestaltungen
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass 54 Finanzinstitute in einer BaFin‑Befragung eine Beteiligung an Cum‑Cum‑Gestaltungen angegeben haben. Der gemeldete Gesamtwert der Belastungen beträgt 4,8 Milliarden Euro, wobei sowohl bereits geleistete Zahlungen als auch potenzielle künftige finanzielle Verpflichtungen einbezogen sind.
Umfang der Befragung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Daten erhoben. Die Bundesregierung betont, dass die Bekämpfung von Cum‑Ex‑ und Cum‑Cum‑Gestaltungen höchste Priorität habe.
Zusammensetzung der Institute
Von den 54 genannten Instituten sind 21 in öffentlich‑rechtlicher Trägerschaft, 16 genossenschaftlich und 17 privatrechtlich organisiert. Zusätzlich haben 18 Versicherer in der aktuellen Abfrage eine Beteiligung angegeben.
Finanzielle Belastungen im Detail
Der gemeldete Betrag von 4,8 Milliarden Euro verteilt sich wie folgt: rund 2,6 Milliarden Euro entfallen auf privatrechtliche Kreditinstitute, etwa 1,2 Milliarden Euro auf öffentlich‑rechtliche Institute und 264 Millionen Euro auf genossenschaftliche Kreditinstitute.
Staatliche Gegenmaßnahmen
Der Koalitionsvertrag sieht die Prüfung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Umgehungen der Dividendenbesteuerung vor. In einem Bund‑Länder‑Kernteam wird derzeit ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt, um die Effektivität des Steuervollzugs durch intensivere Zusammenarbeit und den verstärkten Einsatz von IT‑Verfahren zu stärken.
Ausblick
Die Bundesregierung kündigt an, die bestehenden Initiativen zu prüfen und gegebenenfalls neue Regelungen zu erarbeiten, um die steuerlichen Gestaltungsspielräume weiter zu schließen und die Finanz‑ und Steuerkriminalität nachhaltig zu bekämpfen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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