Deutschland: 58 Ermittlungsverfahren zu Spionage und Sabotage beim Generalbundesanwalt
Der Generalbundesanwalt hat in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 58 Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, Sabotage, Sabotagevorbereitung und verwandter Delikte eingeleitet. Davon beziehen sich 53 Verfahren auf Aktivitäten nach § 99 StGB, die einen Bezug zu fremden Staaten aufweisen.
Verfahrensübersicht
Im Zeitraum vom 10. Juli 2021 bis zum 10. Juli 2026 kam es im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts zu 30 Festnahmen, 19 Anklagen und 13 Verurteilungen. Die Verfahren decken ein breites Spektrum von Spionage bis hin zu Sabotagehandlungen ab.
Ermittlungen und Urteile
Die Anklagen wurden nach den einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches gestellt, wobei die meisten Verfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit geführt wurden. Die Verurteilungen führten zu Haftstrafen, deren genaue Länge nicht veröffentlicht wurde, um die Sicherheit laufender Ermittlungen zu wahren.
Ausländische Akteure
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass insbesondere die Sicherheits‑ und Verteidigungswirtschaft im Fokus ausländischer Nachrichtendienste steht. Konkrete Angaben zu betroffenen Unternehmen oder geplanten Sabotagezielen werden aus Gründen des Schutzes nachrichtendienstlicher Arbeitsweisen nicht genannt.
Russische Rekrutierungsmethoden
Laut den Angaben der Behörden greifen russische Nachrichten‑ und Sicherheitsdienste häufig auf niedrigschwellige, über soziale Medien oder Messenger‑Dienste rekrutierte Low‑Level‑Agenten zurück. Telegram wird dabei besonders häufig genutzt.
Iranische Aktivitäten
Der Iran setze seit einigen Jahren verstärkt auf Proxy‑Strukturen und kriminelle Einzelpersonen, um Ausspähungsaktivitäten zu betreiben und staatsterroristische Anschläge vorzubereiten und umzusetzen.
Staatliche Stellungnahme
Die Bundesregierung betont, dass die genannten Erkenntnisse im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion veröffentlicht wurden. Weitere Details bleiben aufgrund des Schutzes nachrichtendienstlicher Arbeitsweisen vertraulich.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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