Die Bundespolizei hat im zweiten Halbjahr 2025 insgesamt 657 Gewaltdelikte registriert, bei denen ein Messer als Tatmittel mitgeführt oder eingesetzt wurde.
Entwicklung im Jahresvergleich
Im gleichen Zeitraum des Vorjahres wurden 637 solcher Delikte erfasst, was einen Anstieg von 20 Fällen bedeutet.
Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung (21/4104) auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (21/3670), die im Rahmen parlamentarischer Kontrolle veröffentlicht wurden.
Nach Angaben der Bundespolizei erfolgten die Vorfälle überwiegend in städtischen Gebieten, häufig im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Veranstaltungen.
Die Behörden betonen, dass die Messerkriminalität nach wie vor ein Teilbereich der allgemeinen Gewaltdelikte sei und dass Präventionsmaßnahmen, wie Aufklärungsprogramme und verstärkte Kontrollen, fortgeführt werden.
Experten des Bundeskriminalamts weisen darauf hin, dass die leichte Zunahme im Jahresvergleich nicht zwangsläufig auf einen generellen Trend hindeutet, sondern durch unterschiedliche Meldedichte beeinflusst sein könne.
Die Bundesregierung plant, die Datenerhebung weiter zu verfeinern, um regionale Unterschiede besser zu analysieren und gezielte Sicherheitsstrategien zu entwickeln.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
