Seit dem 25. März 2025 hat das Parlament 68 namentliche Abstimmungen durchgeführt. Dabei wurden über 32 Anträge, 27 Gesetzentwürfe, vier Entschließungsanträge, zwei Haushalts‑Einzelpläne, eine Verordnung, ein Änderungsantrag sowie die Zurückweisung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl 2025 behandelt.
Ablauf der namentlichen Abstimmung
Eine namentliche Abstimmung kann von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten beantragt werden. Die Stimmkarten werden in farblich gekennzeichneten Urnen gesammelt: blau für „Ja“, rot für „Nein“ und weiß für „Enthaltung“. Nach Ablauf des festgelegten Zeitfensters wird die Abstimmung geschlossen und das Ergebnis verkündet, sobald die Schriftführer die Stimmen gezählt haben.
Mehrheitserfordernisse
Für die Annahme eines Gesetzentwurfs, eines Antrags oder einer Entschließung ist die Mehrheit der 630 Abgeordneten nötig, also mindestens 316 Ja‑Stimmen. Änderungen des Grundgesetzes erfordern eine Zweidrittelmehrheit von mindestens 420 Ja‑Stimmen.
Finanzielle Konsequenzen bei Nichtteilnahme
Abgeordnete, die an einer namentlichen Abstimmung nicht teilnehmen, verlieren 200 Euro von ihrer monatlichen Kostenpauschale von derzeit 5 467,27 Euro, sofern keine Ausnahmetatbestände wie Krankheit, Mutterschutz oder Dienstreise vorliegen.
Fraktionsabweichungen
In 30 der 68 Abstimmungen stimmten Abgeordnete entgegen der Empfehlung ihrer Fraktion. Ein aktuelles Beispiel ist die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung vom 10. Juli 2026, bei der ein Abgeordneter der Unionsfraktion gegen die Reform stimmte und drei Mitglieder der SPD‑Fraktion mit Nein‑Stimmen sowie vier mit Enthaltungen reagierten.
Beispiele aus der Praxis
Am 5. Dezember 2025 lehnte ein Teil der Unionsfraktion den Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus ab, wobei sieben jüngere Abgeordnete mit Nein‑Stimmen und zwei mit Enthaltungen reagierten. Bei der Abstimmung über die Verlängerung des Bundeswehrmandats im Südsudan am 16. Oktober 2025 stimmten auch Abgeordnete der AfD und der Grünen mehrheitlich dafür; jedoch gab es innerhalb der Grünen eine Gegenstimme, die später in einer schriftlichen Erklärung korrigiert wurde.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Alle Ergebnisse namentlicher Abstimmungen werden auf dem Internetauftritt des Parlaments sowie im jeweiligen Plenarprotokoll veröffentlicht, sodass Wähler jederzeit das Abstimmungsverhalten ihrer Vertreter prüfen können. Abgeordnete können ihr Verhalten bis zu drei Minuten im Plenum erläutern oder schriftlich nach § 31 der Geschäftsordnung nachtragen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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