Deutschland: 72 rechtsextreme Aufmärsche im ersten Halbjahr 2026
Im Zeitraum von Januar bis Juni 2026 verzeichnete die Bundesregierung insgesamt 72 Aufmärsche, die von Rechtsextremisten initiiert oder dominiert wurden. Die Angabe stammt aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Kriterien der Erfassung
Erfasst wurden Veranstaltungen, denen laut Bundesregierung in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Mobilisierung von Teilnehmern zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilungen und sonstige lokale Kleinstveranstaltungen wurden ausdrücklich nicht berücksichtigt.
Regionale Schwerpunkte
Von den dokumentierten Aufmärschen fanden 46 in Sachsen statt. Besonders häufig war die Stadt Zwickau Schauplatz einer nahezu wöchentlichen Kundgebungsreihe, an der 22 Veranstaltungen der rechtsextremen Partei „Freie Sachsen“ stattfanden.
Beteiligte Parteien
Die Tabelle nennt die Partei „Freie Sachsen“ bei 43 Kundgebungen als alleinige oder mitwirkende Veranstalterin. Zusätzlich wird die rechtsextreme Partei „Die Heimat“ bei einer Kundgebung am 8. Mai in Demmin genannt. Eine organisatorische Beteiligung der AfD oder einer ihrer Unterorganisationen wurde nicht ausgewiesen.
Größte Veranstaltungen
Die größte dokumentierte Kundgebung fand am 14. Februar in Dresden statt und wurde dem Neonazismus zugeordnet; nach Angaben der Bundesregierung nahmen rund 1.350 Personen teil. Weitere größere Veranstaltungen waren am 1. Mai in Aue‑Bad Schlema (ca. 400 Teilnehmer) und am 8. Mai in Demmin (ca. 300 Teilnehmer).
Hinweis zu Teilnehmerzahlen
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Gesamtzahl der Teilnehmer von der Zahl der beteiligten Rechtsextremisten abweichen kann, da nicht alle Anwesenden zwingend der extremistischen Ideologie zuzuordnen seien.
Keine Angaben zu Straftaten
Zur Frage von Straftaten im Zusammenhang mit den Aufmärschen sowie zu Nachmeldungen für das zweite Halbjahr 2025 gibt die Bundesregierung in der vorliegenden Antwort keine konkreten Angaben. Stattdessen wird auf eine frühere Antwort verwiesen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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