Der Deutsche Bundestag hat am 3. September 2026 einen Gesetzentwurf erhalten, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz zu einem modernen Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln soll. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag mit dem Ziel gestellt, den individuellen Anspruch auf Informationszugang zu sichern und die proaktive Veröffentlichung von Informationen öffentlicher Bedeutung zu stärken.
Hintergrund des Antrags
Der Gesetzentwurf resultiert aus der Forderung, von Vorhaben zur Beschneidung der Informationsfreiheit Abstand zu nehmen. Die Initiatoren betonen, dass ein zeitgemäßes Transparenzgesetz notwendig sei, um den wachsenden Anforderungen an digitale Verwaltung und offene Daten gerecht zu werden.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs
Zu den zentralen Elementen zählen ein voraussetzungsloser individueller Anspruch auf Informationszugang, verbindliche Pflichten der Bundesbehörden zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen von öffentlichem Interesse sowie ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Open Data. Darüber hinaus soll ein digitales Transparenzportal eingerichtet werden, das staatliche Informationen übersichtlich und durchsuchbar bereitstellt.
Digitale Transparenzplattform
Die geplante Plattform soll nicht nur den Zugang zu Informationen vereinfachen, sondern auch den gesamten Gesetzgebungszyklus transparent und nachvollziehbar abbilden. Damit soll ein umfassendes Bild der staatlichen Entscheidungsprozesse für die Öffentlichkeit geschaffen werden.
Stärkung des Informationsfreiheitsbeauftragten
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Rolle des Informationsfreiheitsbeauftragten zu stärken, indem ihm verbindliche Durchsetzungsbefugnisse übertragen werden. Ziel ist es, die Durchsetzung von Informationsrechten zu beschleunigen und effektiver zu gestalten.
Erweiterung bestehender Transparenzinstrumente
Weiterhin wird gefordert, bestehende Instrumente wie das Lobbyregister und den exekutiven Fußabdruck auszubauen. Durch die Integration dieser Werkzeuge soll die Transparenz von politischen Entscheidungsprozessen weiter erhöht werden.
Weiteres Vorgehen
Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter diskutiert. Nach Abschluss der Beratungen ist mit einer Abstimmung im Bundestag zu rechnen, gefolgt von einer möglichen Umsetzung durch die Bundesregierung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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