Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wird am Dienstag, den 8. September, eine öffentliche Anhörung zur geplanten Änderung des Düngegesetzes durchführen. Die Sitzung beginnt um 15 Uhr im Sitzungssaal 4.700 des Paul‑Löbe‑Hauses und ist bis 17 Uhr angesetzt. Die Veranstaltung wird live im Parlamentsfernsehen sowie im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, eine Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring in das Düngegesetz aufzunehmen. Ziel sei es, einer Forderung der EU‑Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der EU‑Nitratrichtlinie Rechnung zu tragen.
Erweiterte Monitoring‑Maßnahmen
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der geplanten Düngeverordnung soll ein erweitertes, flächendeckendes Monitoring eingerichtet werden. Die gewonnenen Daten sollen der EU‑Kommission regelmäßig gemeldet werden, um die Transparenz gegenüber den europäischen Institutionen zu erhöhen.
Regelungen zum Inverkehrbringen von Düngemitteln
Der Gesetzentwurf ergänzt die gesetzlichen Ermächtigungen zum Erlass von Regelungen über das Inverkehrbringen in der nationalen Düngemittelverordnung. Dies ist notwendig, um nationale Durchführungsvorschriften für die EU‑Verordnung (EU) 2019/1009 zu schaffen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird als benannte Notifizierungsbehörde die Konformitätsbewertung und deren Überwachung übernehmen.
Beteiligte Experten und Vertreter
Als Sachverständige wurden Emma André, Christian Beißner, Robert Knöferl und Professor Friedhelm Taube eingeladen. Von Interessenvertretungen nehmen Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband und Karsten Specht vom Verband kommunaler Unternehmen teil.
Öffentliche Zugänglichkeit und Anmeldung
Interessierte können die Anhörung per Livestream verfolgen oder am Folgetag in der Mediathek des Deutschen Bundestages abrufen. Wer persönlich im Sitzungssaal teilnehmen möchte, muss sich mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum per E‑Mail an agrarausschuss@bundestag.de anmelden. Die Angaben werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und nach Abschluss der Veranstaltung gelöscht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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