Hintergrund der Anfrage
Ein kleiner Antrag der AfD‑Fraktion im Bundestag forderte Auskunft über die geplante Einführung eines Ganztagsanspruchs für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27. Die Anfrage wurde unter den Aktenzeichen 21/7586 und 21/7794 registriert.
Ziele des Ganztagsanspruchs
Die Bundesregierung begründete den Vorstoß mit dem Ziel, die Teilhabechancen von Kindern zu verbessern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes zu fördern.
Regierungsantwort
Nach Angaben der Bundesregierung wird der Ganztagsanspruch schrittweise eingeführt. Die Antwort betont, dass die Maßnahme Teil einer langfristigen Bildungsstrategie sei und in Abstimmung mit den Bundesländern umgesetzt werde.
Rechtlicher Rahmen
Der Vorstoß stützt sich auf verfassungsrechtliche Vorgaben zur Gleichberechtigung und auf bestehende bildungspolitische Programme, die bereits in mehreren Bundesländern Ganztagsangebote an Grundschulen etablieren.
Umsetzungsschritte
Die Bundesregierung plant, zunächst Modellschulen zu fördern, bevor die Regelung flächendeckend gilt. Finanzierungsmodelle und Personalbedarf sollen in Zusammenarbeit mit den Ländern konkretisiert werden.
Erwartete Auswirkungen
Durch die Ausweitung der Schulzeiten sollen Eltern mehr Flexibilität bei der Berufstätigkeit erhalten und Kinder von erweiterten Lern- und Betreuungsangeboten profitieren.
Reaktionen im Parlament
Die AfD‑Fraktion äußerte Bedenken hinsichtlich der Kosten und der organisatorischen Umsetzung. Andere Fraktionen forderten eine detaillierte Evaluation der bisherigen Ganztagsmodelle.
Dokumentation
Die offizielle Antwort ist als Dokument 21/7794 im Bundestag veröffentlicht und kann über die Pressestelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden.
Ausblick
Die schrittweise Einführung soll bis zum Schuljahr 2026/27 abgeschlossen sein. Weitere Informationen werden im Rahmen der nächsten Sitzungsperiode erwartet.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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