Ein offizielles Schreiben der Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke und verweist auf den Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung. Dabei wird betont, dass keine konkreten Angaben zu möglichen Einflüssen von Wirtschaftsverbänden, Ländern oder Investoren gemacht werden.
Hintergrund des Vorhabens
Die Koalition hat Anfang Juli im Rahmen ihres „Programms für Aufschwung und Beschäftigung“ ein Gesetzespaket angekündigt, das die Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände einschränken soll. Ziel sei, den Bestand an privatem Wohnungsvermögen zu erhalten und die Marktstabilität zu stärken.
Antwort der Bundesregierung
In der Antwort wird der Koalitionsausschuss als informelles politisches Koordinierungsgremium beschrieben, das nicht zur Bundesregierung gehört. Weiterhin wird erklärt, dass vorbereitende Sondierungen, Konsultationen und Kontakte mit Dritten Teil einer geschützten Initiativ- und Beratungssphäre seien.
Unklare Zuständigkeit
Die Bundesregierung gibt an, dass noch nicht abschließend geklärt sei, welches Ministerium oder welcher Beamte für die Umsetzung des Vorhabens verantwortlich ist. Die Abstimmung hierzu befinde sich derzeit in einem internen Prozess.
Beteiligte Akteure
Laut dem Schreiben haben Wirtschaftsverbände, Länder und Investoren bislang keine offengelegten Einflussnahmen auf das Gesetzesvorhaben genommen. Die Bundesregierung betont, dass sämtliche Kontakte im Rahmen der geschützten Beratungssphäre erfolgen.
Ausblick
Der Gesetzesentwurf bleibt bis zur endgültigen Klärung der Zuständigkeiten und der Veröffentlichung konkreter Details unverändert. Weitere Informationen werden voraussichtlich im Zuge der parlamentarischen Beratungen bereitgestellt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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