Deutschland: AfD fordert Klarstellung zur Bauhauskritik
Die Bundesregierung wurde von der AfD‑Fraktion im Rahmen einer Kleinen Anfrage aufgefordert, ihre Haltung zu einer umstrittenen Aussage des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer zu verdeutlichen. In dem Schreiben mit dem Aktenzeichen 21/7805 wird verlangt, dass die Regierung Stellung dazu nimmt, ob Kritik am Bauhaus mit der Verfolgung der Bauhaus‑Vertreter durch die NS‑DAP gleichzusetzen sei.
Hintergrund des Bauhauses
Das 1919 gegründete Bauhaus gilt als einflussreiche Kunst‑, Design‑ und Architekturschule, die bis heute als Symbol für moderne Ästhetik und interdisziplinäre Gestaltung wahrgenommen wird. Die Institution hat zahlreiche Architekt:innen und Designer:innen hervorgebracht, deren Werke bis heute im öffentlichen Raum präsent sind.
Aussagen des Kulturstaatsministers
Wolfram Weimer äußerte in einer Rede am 9. Juli 2025 vor dem Bundestag, dass eine „Attacke“ auf das Bauhaus oder dessen Ästhetik unmittelbar an die Verfolgung der Bauhaus‑Träger durch die NS‑DAP anknüpfe. Er betonte, dass historische Vergleiche mit der nationalsozialistischen Verfolgung nicht leichtfertig gezogen werden dürften.
Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion
Die AfD‑Fraktion verlangt in ihrer Anfrage, ob die Bundesregierung die Auffassung des Ministers teilt und ob aktuelle ästhetische oder städtebauliche Kritik an Bauhausprinzipien nicht mit der nationalsozialistischen Verfolgung gleichgesetzt werden soll. Die Anfrage bezieht sich zudem auf ein früheres Gesuch der AfD im Landtag von Sachsen‑Anhalt mit dem Titel „Irrweg der Moderne – für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Bauhaus“.
Frühere Auseinandersetzung im Landtag
Im Rahmen des genannten Landtagsantrags kritisierte Weimer die Initiative der AfD‑Fraktion und bezeichnete sie als Versuch, die Geschichte des Bauhauses zu instrumentalisieren. Die Debatte verdeutlicht die anhaltende Spannung zwischen historischer Aufarbeitung und zeitgenössischer Kulturkritik.
Ziel der Anfrage
Mit der Kleinen Anfrage will die AfD‑Fraktion Klarheit darüber erlangen, ob die Bundesregierung künftig Kritik am Bauhaus von einer moralischen Bewertung im Kontext der NS‑Verfolgung entkoppeln wird. Die Antwort könnte Auswirkungen auf zukünftige Diskussionen über Kulturpolitik und den Umgang mit historischem Erbe haben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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