Deutschland: Bundestag weist Einspruch gegen Ordnungsruf ab
Hintergrund des Einspruchs
Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert legte am 8. September 2026 formell Einspruch gegen einen am 10. Juli 2026 erteilten Ordnungsruf ein. Der Ordnungsruf war im Rahmen der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt.
Aussagen des Abgeordneten
Sichert begründete den Einspruch damit, dass er im Ordnungsruf für folgende Äußerungen kritisiert worden sei: Er habe die Abgeordneten Frau Borchardt, Herrn Pantazis und Herrn Dr. Pilsinger aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterstützen, weil sonst „Tausende Menschenleben auf dem Gewissen“ lasten würden und das Gesetz einen „Kahlschlag der medizinischen Versorgung“ darstelle. Sichert betonte, dass es sich bei diesen Formulierungen um Tatsachenbehauptungen handle, die einer objektiven Prüfung standhalten würden.
Bewertung der Bundestagspräsidentin
Bundestagspräsident Julia Klöckner hatte Sichert in der Plenarsitzung am 10. Juli ein unparlamentarisches Vorgehen und einen persönlichen Angriff vorgeworfen. Sie bewertete die Äußerungen als unzulässig und ordnete den Ordnungsruf an.
Abstimmung im Plenum
Am Dienstag, dem 8. September 2026, stimmte das Plenum ohne Aussprache über den Einspruch. Die AfD-Fraktion stimmte für den Einspruch, während alle übrigen Fraktionen dagegen stimmten. Damit wurde der Einspruch formell abgewiesen.
Reaktion der Fraktionen
Die Mehrheit der im Bundestag vertretenen Fraktionen sah den Ordnungsruf als gerechtfertigt an und betonte die Notwendigkeit einer sachlichen Debatte über das GKV‑Gesetz. Die AfD-Fraktion hingegen kritisierte die Maßnahme als Einschränkung der Redefreiheit.
Auswirkungen des Beschlusses
Durch die Ablehnung des Einspruchs bleibt der Ordnungsruf wirksam, und das Verfahren zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann fortgesetzt werden.
Weiteres Vorgehen
Der Gesetzentwurf wird nun im regulären Gesetzgebungsprozess weiterbearbeitet, wobei die Diskussion über die finanziellen und gesundheitspolitischen Folgen des Vorhabens weitergeführt wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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