Erweiterte Aufklärungsbefugnisse
Die Bundesregierung hat am 8. September 2026 einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) umfassend überarbeiten und stärken soll. Ziel ist es, die Befugnisse insbesondere im Cyberraum auszubauen, um technische Angriffsspuren in der Infrastruktur von Cyberangriffen auszuwerten.
Datenaufbewahrung
Der Entwurf sieht vor, dass der BND erhobene Inhaltsdaten bis zu sechs Monate und Metadaten bis zu zwölf Monate speichern darf, ohne sie vorher zu sichten. Diese Regelung soll dem BND ermöglichen, in Krisensituationen – etwa bei Anschlägen oder politischen Umwälzungen – schnell auf vorhandene Daten zuzugreifen und sie an europäische Partnerdienste oder an die Bundesregierung weiterzuleiten.
Interventionsbefugnisse
Laut Gesetzesbegründung erhalten BfV und BND eng begrenzte Interventionsbefugnisse, die sich auf Gegenstände beschränken. Der BND darf in Ausnahmefällen unmittelbar auf bevorstehende Gefahren reagieren, die er im Rahmen seiner Aufklärungstätigkeit erkennt. Für das BfV gelten die Befugnisse im verdeckten Operationsmodus, jedoch ohne Zwangsausübung gegenüber Personen.
Proaktive Maßnahmen gegen fremde Mächte
Der Gesetzentwurf erlaubt dem BND, bei spezifischer Gefährdungslage proaktiv in IT‑Systeme von Chemiewaffenlaboren, Drohnenfabriken oder staatlichen Hacker‑Gruppen einzugreifen, um deren Aktivitäten zu sabotieren oder Server unbrauchbar zu machen. Beispiele umfassen das gezielte Eindringen in Systeme, das Löschen von Opferdaten und das Manipulieren von Warenlieferungen, um Bedrohungen zu neutralisieren.
Technologische Werkzeuge
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Schaffung rechtlicher Grundlagen für den Einsatz von biometrischem Bildabgleich und künstlicher Intelligenz. Zudem sollen die Übermittlungsmöglichkeiten an andere Behörden und private Stellen erweitert und vereinfacht werden, um den Informationsfluss zu beschleunigen.
Kontrollmechanismen
Zur Stärkung der Aufsicht wird der Unabhängige Kontrollrat mit allen Vorabkontrollen von Anordnungen betraut, einschließlich der bisherigen G‑10‑Kommission. Zusätzlich übernimmt er die administrative Datenschutzkontrolle der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit, wodurch eine einheitliche Kontrolle aus einer Hand entsteht.
Parlamentarische Kontrolle</h
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