Zwischen dem 1. Dezember 2025 und dem 31. Juli 2026 wurden in ihrer Funktion als Regierungsmitglieder insgesamt 19 Strafanzeigen erstattet. Die Angaben stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Verteilung der Anzeigen nach Ressorts
Von den 19 Anzeigen entfielen sechzehn auf das Bundesministerium der Verteidigung. Je eine weitere Anzeige wurde vom Auswärtigen Amt sowie von den Bundesministerien für Forschung, Technologie und Raumfahrt und für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeldet. Die übrigen Ressorts meldeten laut Bundesregierung keine Anzeigen.
Verfahren im Verteidigungsressort
Zu einer der Anzeigen aus dem Verteidigungsressort wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil kein Täter ermittelt werden konnte.
Status der übrigen Verfahren
Für die restlichen Anzeigen liegen nach Angaben der Bundesregierung bislang keine Erkenntnisse über den Ausgang vor.
Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in ihrer schriftlichen Antwort die genannten Zahlen und den derzeitigen Stand der Ermittlungen zusammengefasst, ohne weitere Details zu den einzelnen Verfahren zu nennen.
Hintergrund der parlamentarischen Anfrage
Die AfD-Fraktion stellte die Kleine Anfrage, um Transparenz über mögliche strafrechtliche Vorfälle innerhalb der Regierung zu erhalten. Die Anfrage wurde unter den Nummern 21/7641 und 21/7822 im Bundestag registriert.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung wird die Ermittlungen weiter beobachten und bei neuen Erkenntnissen informieren. Weitere Anfragen zu diesem Thema können von anderen Fraktionen gestellt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung