Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hat die Bundesregierung in einer Antwort klargestellt, dass die Förderrichtlinie keine Vorgaben zur Personalauswahl der geförderten Träger enthält.
Hintergrund
Das Programm zielt darauf ab, demokratische Strukturen in Kommunen zu stärken und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Fördermittel werden auf Grundlage von Projektbeschreibungen und Wirkungsnachweisen vergeben.
Anfrage der AfD-Fraktion
Die AfD‑Fraktion stellte in einer Kleinen Anfrage (21/7536) Fragen zu Förderauflagen, Nachweis der Wirksamkeit und dem Rechtsrahmen des Programms, insbesondere in Bezug auf die Wahlkreise 192 Erfurt‑Weimar‑Weimarer Land II und 189 Eisenach‑Wartburgkreis‑Unstrut‑Hainich‑Kreis für die Jahre 2024 bis 2026.
Antwort der Bundesregierung
In der schriftlichen Antwort (21/7839) betonte die Bundesregierung, dass die Förderrichtlinie keinerlei Vorgaben zur Personalauswahl der geförderten Träger enthält. Die Auswahl von Personal bleibt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Träger.
Implikationen für Förderträger
Damit behalten die Träger volle Autonomie bei der Besetzung von Stellen, solange sie die geforderten Nachweise zum Projektfortschritt und zur Wirksamkeit erbringen. Es gibt keine verbindlichen Kriterien, die die Zusammensetzung des Personals regeln.
Ausblick
Die Klarstellung soll Transparenz schaffen und mögliche Missverständnisse im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln vermeiden. Weitere Anfragen zu den Rahmenbedingungen des Programms können künftig über die regulären parlamentarischen Wege gestellt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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