Hintergrund der Reform
Die AfD‑Fraktion hat im Rahmen einer Kleinen Anfrage den Bundestag über die im Juli 2026 beschlossene Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) informiert. Ziel der Reform sei, die Heizungsförderung stärker nach Einkommensverhältnissen zu staffeln und gleichzeitig die Fördersätze für allgemeine Sanierungen zu reduzieren.
Soziale Staffelung und Förderungsanpassungen
Nach Angaben der Bundesregierung soll die neue Regelung einkommensschwache Haushalte und Familien gezielt unterstützen. Gleichzeitig wurden die pauschalen Fördersätze für nicht‑sozial gestufte Sanierungsmaßnahmen nach unten korrigiert, um Haushaltsmittel zu schonen.
Fragen zur Antragsbindung
Die Fraktion fordert Klärung, ob bei der Ausgestaltung der Übergangsregelung Projekte berücksichtigt wurden, bei denen Antragsteller bereits vor Bekanntgabe der Reform verbindliche wirtschaftliche Verpflichtungen eingegangen waren, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine formelle Projektbeschreibung oder eine gewerbliche Bestätigung vorlag.
Erforderliche Folgenabschätzungen
Weiterhin soll die Bundesregierung mitteilen, welche internen oder externen quantitativen Folgenabschätzungen vor der Entscheidung über die Umstellung der BEG vorlagen. Dabei wird nachgefragt, ob Daten zu erwarteten Kosten, Emissionseinsparungen und Fördervolumen herangezogen wurden.
Prüfung von Übergangsmodellen
Die Abgeordneten wollen wissen, ob abweichende Stichtags‑, Übergangs‑ oder Umstellungsmodelle geprüft wurden, um mögliche Benachteiligungen von Antragstellern zu vermeiden, die bereits in Vorbereitungsphasen investiert hatten.
Erwartete Antwort und weitere Schritte
Die Bundesregierung wird gebeten, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist schriftlich zu den genannten Punkten Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Anfrage sollen im Plenum diskutiert und gegebenenfalls weitere legislative Maßnahmen abgeleitet werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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