Kernthema
Die Bundesregierung teilte mit, dass die Flugverfahren für den Flughafen Berlin‑Brandenburg (BER) im Jahr 2012 neu festgelegt wurden und kurz vor der Inbetriebnahme im Jahr 2020 einer Anpassung unterzogen wurden.
Hintergrund der Verfahren
Ursprünglich waren die Verfahren für den früheren Flughafen Schönefeld nicht geeignet, den durch die Planfeststellung und Genehmigung des BER vorgesehenen unabhängigen Parallelbahnbetrieb zu unterstützen, weshalb neue Verfahren entwickelt wurden.
Parlamentarische Anfrage
Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Dokument 21/7676) beantwortete die Regierung in Dokument 21/7836, dass sie die Frage, ob Flugverfahren dem Schutz von Bevölkerung und Natur dienen sollten, verneint, da die gesetzliche Vorgabe bereits ein Abwägungsgebot für Lärmschutz enthält.
Rechtliche Grundlage
Die Steuerung des Luftverkehrs mittels Einzelfreigaben folgt dem gesetzlichen Auftrag der Flugsicherung nach § 27c Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Durch die Festlegung von Flugverfahren könne der Verkehr gebündelt und damit die Lärmwirkungen reduziert werden.
Bewertung von Einzelfreigaben
Die Regierung betont, dass ein Rangverhältnis, das Einzelfreigaben gegenüber regulären Flugverfahren nachrangig macht, nicht gegeben sei; Einzelfreigaben seien lediglich eine Ausnahme und nicht die Regel.
Prüfung der Umsetzung</h
Ende der Uebertragung