Kernentscheidung
Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 10. September 2026, die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben, nachdem der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte.
Vorgeschichte
Das Verfahren beruht auf einem Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 5. August 2026, das ein Strafverfahren gegen den Abgeordneten anstrebt.
Abstimmung im Parlament
Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten für die Aufhebung, während die AfD-Fraktion dagegen stimmte.
Rolle des Ausschusses
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung prüfte das Schreiben und erstellte die Empfehlung mit dem Aktenzeichen 21/7950.
Rechtliche Konsequenzen
Durch die Aufhebung der Immunität können die Strafverfolgungsbehörden das Verfahren gegen den Abgeordneten fortsetzen.
Parlamentarische Reaktionen
Vertreter der mehrheitlichen Fraktionen betonten die Notwendigkeit, rechtliche Gleichheit sicherzustellen. Die AfD-Fraktion äußerte Bedenken hinsichtlich politischer Einflussnahme.
Weiteres Verfahren
Das Verfahren wird nun von den zuständigen Behörden weitergeführt, während das Parlament seine Aufsichtsfunktion beibehält.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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