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Erste Lesung des Digitale‑Identitätengesetzes zur Europäischen Brieftasche am 23. September 2026
AI GENERATED 14.09.2026 17:35 Recht, Staat und Institutionen

Erste Lesung des Digitale‑Identitätengesetzes zur Europäischen Brieftasche am 23. September 2026

Am Mittwoch, den 23. September 2026, wurde im Bundestag in erster Lesung ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Europäischen Brieftasche für digitale Identität (EUDI‑Wallet) diskutiert. Der Entwurf soll…

Am Mittwoch, den 23. September 2026, wurde im Bundestag in erster Lesung ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Europäischen Brieftasche für digitale Identität (EUDI‑Wallet) diskutiert. Der Entwurf soll die Vorgaben der geänderten eIDAS‑Verordnung umsetzen und Bürgern ermöglichen, ihre Identität per Smartphone nachzuweisen und digitale Dokumente zu verwalten.

Zielsetzung und Funktionsumfang

Die geplante Wallet soll neben der Identitätsnachweisfunktion auch qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel bereitstellen. Die Nutzung wird freiwillig bleiben, bestehende Identifizierungs‑ und Authentifizierungsmittel werden nicht ersetzt. Für mobile Endgeräte wird ein hohes Sicherheitsniveau zugesichert.

Umsetzung und Zeitplan

Die Entscheidung über die konkrete Bereitstellungsform soll laut Entwurf vom zuständigen Bundesministerium getroffen und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die flächendeckende Verfügbarkeit ist für Januar 2027 vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand von rund 13,5 Millionen Euro. Der jährliche Verwaltungsaufwand wird auf etwa 121,7 Millionen Euro geschätzt. Zusätzlich fallen Personal‑ und Sachkosten bei Bundesverwaltungsamt, BSI und Bundesnetzagentur für Aufbau und Betrieb der Infrastruktur an.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, fordert jedoch Änderungen. Er möchte, dass die Bereitstellungsform per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt wird, die digitale Souveränität stärker berücksichtigt und bevorzugt Open‑Source‑Lösungen sowie europäische Anbieter einsetzt. Zudem sollen Sicherungsmechanismen für den Fall einer Einstellung einer anerkannten Wallet geschaffen werden.

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hält an der Entscheidung des Bundesministeriums fest und weist auf den zusätzlichen bürokratischen Aufwand einer Rechtsverordnung hin. Sie bewertet die Vorschläge zur digitalen Souveränität, zur Sicherung der BundID und zu Änderungen im Pass‑ und Personalausweisrecht positiv, lehnt jedoch weitere Forderungen, etwa den Einsatz des Elster‑Verfahrens, ab.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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