Deutschland: Bundestag prüft Anfragen zu Cannabis‑Modellversuchen
Der Deutsche Bundestag hat am 14. September 2026 eine Kleine Anfrage der Grünen‑Fraktion erhalten, in der die Bundesregierung nach der Zahl der seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereichten Anträge für wissenschaftliche Modellprojekte gefragt wird.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Seit dem 1. Juli 2024 erlaubt das Konsumcannabisgesetz nicht‑kommerziellen Anbauvereinigungen, eine Erlaubnis für gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis an volljährige Mitglieder zu beantragen. Ziel sei, den kontrollierten Zugang zu regulieren und zugleich Raum für Forschung zu schaffen.
Stand der Modellversuche
Bis November 2025 hat die BLE keinen einzigen Modellversuch für die kontrollierte Abgabe zu Genusszwecken genehmigt. Die Grünen‑Fraktion weist darauf hin, dass damit die praktische Umsetzung wissenschaftlicher Modellprojekte bislang ungeklärt bleibt.
Anliegen der Kleinen Anfrage
Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung konkrete Zahlen zu allen Anträgen, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes bei der BLE eingegangen sind. Zusätzlich wird nach möglichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Vorschriften für Anbauvereinigungen gefragt.
Reaktionen der Bundesregierung
Ein Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit erklärte, dass die Behörde die Anfragen prüfe und in Kürze eine Übersicht zu den eingegangenen Anträgen bereitstelle. Gleichzeitig betonte er, dass die BLE eng mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeite, um geeignete Modellprojekte zu identifizieren.
Ausblick
Die Grünen‑Fraktion plant, die Ergebnisse der Anfrage im nächsten Plenarsitz zu diskutieren und mögliche Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, um die Durchführung von wissenschaftlichen Modellversuchen zu beschleunigen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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