Gesamtzahl der gemeldeten Fälle
Die Bundesregierung hat im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion Daten zu politisch motivierten Straftaten veröffentlicht. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 wurden insgesamt 631 Fälle erfasst, die entweder Parteigebäude, Parteieinrichtungen oder Parteirepräsentanten bzw. -mitglieder zum Ziel hatten.
Angriffe auf Parteigebäude und -einrichtungen
Von den gemeldeten Vorfällen waren 132 dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet. Die AfD war in 38 Fällen betroffen, gefolgt von der CDU mit 25 Fällen, Die Linke mit 24 Fällen, der SPD mit 19 Fällen, Bündnis 90/Die Grünen mit 18 Fällen und der CSU in 2 Fällen.
Angriffe auf Parteirepräsentanten und -mitglieder
Im gleichen Zeitraum wurden 499 Straftaten gemeldet, die das Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ hatten. Hierbei waren die AfD mit 193 Fällen am stärksten betroffen, die CDU folgte mit 121 Fällen. Bündnis 90/Die Grünen verzeichneten 63 Fälle, die SPD 61 Fälle, Die Linke 32 Fälle und die CSU 20 Fälle.
Datenbasis und Methodik
Die Zahlen beruhen auf dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst für politisch motivierte Kriminalität (KPMD‑PMK). Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bei den beiden Angriffszielen Mehrfachnennungen möglich sind, sodass ein einfaches Aufsummieren der Einzelergebnisse nicht sachgerecht ist.
Verteilung nach Parteien
Die Auswertung zeigt, dass die AfD sowohl bei Angriffen auf Gebäude als auch auf Personen die höchste Zahl an gemeldeten Fällen aufweist. Die CDU liegt in beiden Kategorien ebenfalls weit vorne, während die CSU die geringste Betroffenheit verzeichnet.
Hinweise zur Interpretation
Da Mehrfachnennungen zulässig sind, können einzelne Straftaten sowohl einem Gebäude‑ als auch einem Personen‑Ziel zugeordnet sein. Deshalb sollte die reine Summierung der beiden Kategorien nicht als Gesamtsumme der politisch motivierten Straftaten interpretiert werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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