Die Bundesregierung will das Mandat der deutschen Beteiligung an der von der EU geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI anpassen, nachdem die UN-Resolution 2292, die bislang die Grundlage für Schiffsinspektionen zur Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen bildete, auslief.
Hintergrund
Die UN-Resolution 2292 war seit ihrer Verabschiedung die rechtliche Basis für die Durchführung von Schiffsinspektionen im Mittelmeer, um das Waffenembargo gegen Libyen zu überwachen. Mit dem Ende der Resolution hat die Bundesregierung die exekutive Aufgabe der Operation mit sofortiger Wirkung eingestellt, wie sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt hat.
Auswirkungen der UN-Resolution
Trotz des Auslaufens der Resolution bleibt die Erfüllung weiterer Aufgaben der Mission unberührt. Die Bundesregierung betont, dass die maritime Sicherheit, der Frieden und die Stabilität in Libyen sowie der Aufbau von Partnerschaften im Mittelmeerraum weiterhin von Bedeutung seien.
Vorschlag des Europäischen Auswärtigen Dienstes
Der Europäische Auswärtige Dienst hat laut Angaben der Bundesregierung einen ersten Vorschlag zur Neustrukturierung der Operationsaufgaben vorgelegt. Dieser Vorschlag sieht vor, die Aufgaben entlang der genannten Bereiche neu zu ordnen.
Geplante Neustrukturierung
Auf Grundlage eines noch zu fassenden EU-Beschlusses will die Bundesregierung das deutsche Mandat entsprechend anpassen, um die Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Operation fortzusetzen.
Bisherige Verstöße
Seit Beginn der Operation wurden laut Bundesregierung drei tatsächliche Verstöße gegen das Waffenembargo festgestellt – im September 2020 sowie im Juli und Oktober 2022, jeweils nach einem Boarding, das zu einer Umleitung des Schiffes in einen europäischen Hafen führte. Öffentliche Angaben zur Gesamtzahl der Schiffsüberprüfungen im Rahmen der Mission liegen nicht vor.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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