Deutschland: Wochenzeitung „Das Parlament“ feiert 75‑jähriges Jubiläum
Die Wochenzeitung „Das Parlament“ feierte am 19. September 2026 ihr 75‑jähriges Bestehen. Die Erstausgabe erschien 1951 in einem Hamburger Verlag, initiiert vom Bundesinnenministerium.
Entwicklung und Herausgeberschaft
Ursprünglich unter dem Dach der Bundeszentrale für Heimatdienst veröffentlicht, wurde die Zeitung seit Januar 2001 vom Deutschen Bundestag herausgegeben. Damit liegt die Verantwortung für die Publikation seit über zwei Jahrzehnten beim Parlament.
Aussagen des Bundestagspräsidenten
Bundestagspräsident Julia Klöckner (CDU) betonte, dass die Zeitung die parlamentarischen Debatten in ihrer Breite sichtbar mache und die Positionen aller Fraktionen abbilden solle. Sie erklärte, die Publikation gebe den Stimmen Raum, ohne selbst zu einer dieser Stimmen zu werden, und verdeutliche den demokratischen Wert von Verfahren, Beratung, Minderheitenrechten und parlamentarischer Kontrolle.
Wissenschaftlicher Kommentar
Der Politikwissenschaftler Thorsten Faas, Professor an der FU Berlin, sah im Jubiläum eine Chance, das Wissen über Demokratie, Institutionen und Spielregeln zu vermitteln. Er wies darauf hin, dass die Unzufriedenheit mit der parlamentarischen Demokratie seit 1949 gewachsen sei und die zunehmende gesellschaftliche Diversität die Zusammenführung erschwere. Faas forderte mehr Wertschätzung für die Leistungen der Demokratie.
Historischer Kontext
Vor 75 Jahren, nach den Erfahrungen von Weimar, Diktatur und Krieg, wollten die Gründungsherausgeber eine lebendige Beziehung zwischen Volk und Vertretung schaffen. Archivmaterial des Fachbereichs Geschichte, Politik und Kultur der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages dokumentiert einen turbulenten Beginn und ein Leitmotiv, das bis heute die Unabhängigkeit der Zeitung sichern soll.
Bedeutung für die parlamentarische Kultur
Die Jubiläumsbeilage hebt hervor, dass die Wochenzeitung ein Unikum in der deutschen Medienlandschaft darstelle und durch ihre Unabhängigkeit zur Stärkung der demokratischen Kultur beitrage.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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