Kernergebnis
Die Bundesregierung teilte mit, dass im Zuge der Sicherheitsüberprüfungen seit Beginn der 20. Wahlperiode im Oktober 2021 insgesamt zehn Personen aus der politischen und beamteten Leitungsebene eine oder mehrere zusätzliche Staatsangehörigkeiten besitzen.
Hintergrund der Anfrage
Die Information stammt aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (Anfrage‑Nr. 21/7555), die am 16. September 2026 veröffentlicht wurde (Antwort‑Nr. 21/7931).
Definition der betroffenen Führungsebene
Zur politischen Leitungsebene zählen ehemalige Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre; zur beamteten Leitungsebene gehören ehemalige Staatssekretäre, Abteilungs‑ und Unterabteilungsleiter ab Besoldungsgruppe B 6.
Durchführung der Sicherheitsüberprüfung
Im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wurden die genannten Personen einer Prüfung unterzogen, bei der zusätzliche Staatsangehörigkeiten erfasst werden.
Ergebnis der Überprüfung
Bei allen zehn festgestellten Fällen handelte es sich nicht um Staatsangehörigkeiten eines Staates, der gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes als besonderes Sicherheitsrisiko gilt.
Rechtlicher Rahmen
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz sieht vor, dass Personen mit Staatsangehörigkeiten von als risikoreich eingestuften Staaten gesondert bewertet werden, um potenzielle Gefährdungen für die innere Sicherheit zu minimieren.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung betont, dass die Überprüfungen fortlaufend erfolgen und dass künftig weitere Personen, die in die genannten Besoldungsgruppen eingruppiert werden, nach denselben Kriterien geprüft werden.
Quellenangabe
Verantwortlich für die Mitteilung ist Frank Bergmann, stellvertretender Pressesprecher des Deutschen Bundestages.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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