Der aktuelle Bericht der Bundesregierung zum Umsetzungsstand der Mobilitätsdatenverordnung (MDV) kommt zu dem Ergebnis, dass seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2021 keine nennenswerten neuen Dienstleistungsangebote entstanden sind, die ausschließlich auf den nach MDV bereitgestellten Daten beruhen.
Hintergrund der Gesetzesnovelle
Die PBefG‑Novelle von 2021 verpflichtete Anbieter, umfangreiche Mobilitätsdaten flächendeckend bereitzustellen. Ziel war es, die digitale Infrastruktur für multimodale Verkehrsangebote zu stärken und neue Marktchancen zu schaffen.
Ergebnisse der Marktanalyse
Eine umfassende Recherche am Markt und in der Fachliteratur ergab, dass lediglich einzelne regionale Projekte existieren, deren Entstehung nicht eindeutig auf die Gesetzesnovelle zurückzuführen ist. Die Analyse identifizierte keine breit verfügbaren Angebote, die ausschließlich durch die MDV‑Daten ermöglicht wurden.
Beispielprojekte und Datenquellen
Einige bestehende Anwendungen, wie der multimodale Router „Motis“ der Triptix GmbH, nutzen ÖPNV‑Daten, die jedoch sowohl über die Mobilithek als auch über das bundesweite Datenportal DELFI e.V. bereitgestellt werden. Die Herkunft der genutzten Daten lässt sich nicht eindeutig auf die MDV zurückführen.
Einschränkungen der Datenbereitstellung
Der Bericht weist darauf hin, dass die gesetzlich geforderte „umfassende Bereitstellung“ von Mobilitätsdaten nicht vollständig umgesetzt wurde. Die Datenbereitstellungspflicht ist nicht gleichzeitig mit einer Erhebungs‑ und Digitalisierungsverpflichtung verknüpft, wodurch Lücken im Datenbestand entstanden sind.
Ausblick und Bewertung
Aus quantitativer Sicht können keine neu entstandenen, kausal auf die PBefG‑Novelle zurückzuführenden, breit verfügbaren Dienstleistungsangebote nachgewiesen werden. Die Autoren des Berichts betonen, dass weitere Entwicklungen möglich seien, sobald die Datenbereitstellung vollständig realisiert ist.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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