Industrie‑KI als Wachstumsfeld
Der Strategiekreis für Technologie und Innovation des Bundeskanzlers hat industrielle Künstliche Intelligenz (KI) als zentrale Chance für die Stärkung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit bezeichnet. In der zweiten Sitzung stand die resiliente und wettbewerbsfähige Positionierung Deutschlands im KI‑Bereich im Fokus der Diskussion.
Verknüpfung von Hightech‑Agenda und EU‑Projekten
Ein ressortübergreifender Ansatz soll die nationale KI‑Strategie mit der Hightech‑Agenda Deutschland und den europäischen Important Projects of Common European Interest (IPCEI) verknüpfen. Die KI‑Taskforce der Bundesregierung spielt dabei eine koordinierende Rolle.
Kooperation von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft
Die Experten betonten, dass Politik, Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam die hohe Entwicklungsgeschwindigkeit der Technologie und ihre geopolitische Dimension adressieren müssen, um Deutschland als KI‑Nation zu etablieren.
KI in der Robotik
Ein weiteres Themenfeld war das Potenzial von KI für die nächste Generation der Robotik, das als wesentlicher Beitrag zur industriellen Innovation angesehen wird.
Innovationen im Verteidigungsbereich
Im Verteidigungssektor soll die strukturelle Transformation beschleunigt werden, indem Beschaffungsentscheidungen stärker am operativen Bedarf der Truppe ausgerichtet werden. Anbieter sollen die Digitalisierungspotenziale in der Sicherheits‑ und Verteidigungsindustrie voll ausschöpfen können.
Bedeutung von geistigem Eigentum
Der Strategiekreis hob die Bedeutung von geistigem Eigentum und dessen Verwertung für den Standort Deutschland hervor, um Innovationskraft nachhaltig zu sichern.
Zusammensetzung des Strategiekreises
Der Kreis wird von einer Geschäftsstelle bei acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften unterstützt. Zu den teilnehmenden Experten gehören Prof. Dr.-Ing. Siegfried Russwurm, Prof. Dr.-Ing. Holger Hanselka, Prof. Dietmar Harhoff, Dr. Jarosław Kutyłowski, Prof. Dr. Astrid Lambrecht, Dr.-Ing. E. h. Peter Leibinger, Prof. Dr. Özlem Türeci und Grazi a Vittadini.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung