Deutschland: Erste Lesung des Digitalen Identitätengesetzes zur EUDI‑Wallet
Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Europäischen Brieftasche für digitale Identität wurde am 23. September 2026 in der ersten Lesung diskutiert. Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für das EUDI‑Wallet in Deutschland zu schaffen und damit Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Identität per Smartphone nachzuweisen.
Ziel des Gesetzentwurfs
Mit dem Digitalen Identitätengesetz sollen die Vorgaben der geänderten eIDAS‑Verordnung der Europäischen Union ergänzt werden. Die Regelungen ermöglichen die fristgerechte Einführung einer digitalen Identitätslösung, die qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel unterstützt.
Funktionalität der EUDI‑Wallet
Die Wallet erlaubt es Bürgern, digitale Dokumente zu speichern, zu verwalten und bei öffentlichen sowie privaten Diensten zu verwenden. Die Nutzung bleibt freiwillig, bestehende Identifizierungs‑ und Authentifizierungsmittel werden nicht ersetzt. Für mobile Endgeräte wird ein hohes Sicherheitsniveau zugesichert.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,1 Millionen Euro und ein einmaliger Aufwand von rund 13,5 Millionen Euro. Der jährliche Aufwand der Verwaltung wird auf etwa 121,7 Millionen Euro geschätzt. Zusätzlich fallen Personal‑ und Sachkosten bei Bundesbehörden wie dem Bundesverwaltungsamt, dem BSI und der Bundesnetzagentur an.
Weiteres Verfahren
Nach einer halbstündigen Aussprache wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung federführend ist. Die Entscheidung über die Bereitstellungsform der EUDI‑Wallet soll laut Entwurf vom zuständigen Bundesministerium getroffen und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die flächendeckende Bereitstellung ist für Januar 2027 geplant.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, fordert jedoch, dass die Entscheidung über die Bereitstellungsform per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen soll. Zudem wird eine stärkere Berücksichtigung digitaler Souveränität gefordert, wobei Open‑Source‑Lösungen und europäische Anbieter bevorzugt werden sollen. Weitere Sicherungsmaßnahmen für den Fall einer Einstellung einer anerkannten Wallet werden verlangt.
Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hält an der Zuständigkeit des Bundesministeriums für die Bereitstellungsform fest und weist auf den zusätzlichen Bürokratieaufwand einer Rechtsverordnung hin. Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung digitaler Souveränität und zur Sicherung der BundID werden positiv bewertet, während weitere Forderungen, etwa zum Einsatz des Elster‑Verfahrens, zurückgewiesen werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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