Deutschland: Einkommensteuerreform 2027 im Bundestag diskutiert
Am Donnerstag, dem 8. Oktober 2026, findet im Bundestag die erste Lesung des Entwurfs eines Einkommensteuerreformgesetzes für das Jahr 2027 statt. Die einstündige Aussprache soll anschließend an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet werden.
Gesetzgebungsprozess
Der Finanzausschuss übernimmt die federführende Rolle bei der weiterführenden Beratung. Nach Abschluss der Ausschussberatungen ist ein erneuter Lesungstermin im Plenum vorgesehen.
Zielsetzungen der Reform
Die Reform soll insbesondere Familien sowie Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen finanziell entlasten. Laut Angaben der Bundesregierung wird das Entlastungsvolumen auf rund zehn Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Erhöhungen bei Kindergeld und Freibeträgen
Das Kindergeld soll von 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und anschließend auf 272 Euro im Jahr 2028 pro Kind und Monat steigen. Der Kinderfreibetrag wird auf 10.056 Euro (2027) bzw. 10.236 Euro (2028) angehoben. Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028).
Anpassungen im Steuertarif
Der Einkommensteuertarif wird im Bereich zwischen 17.800 Euro und 70.600 Euro leicht abgeflacht. Der Arbeitnehmer‑Pauschbetrag steigt auf 1.430 Euro. Der maximale Stundenlohn für steuerlich begünstigte Sonn‑ und Feiertagszuschläge wird von 50 Euro auf 75 Euro angehoben.
Weitere steuerliche Änderungen
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 Prozent auf 15 Prozent reduziert, wobei der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro sinkt. Der einheitliche Pauschsteuersatz für Mini‑Jobs wird von zwei Prozent auf fünf Prozent erhöht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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