Deutschland: Bundesregierung prüft mögliche Anpassung der Strafmündigkeit von Kindern
Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Entwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität und signalisiert, dass neue Erkenntnisse in die laufende Überprüfung der Strafmündigkeitsgrenze einfließen können. Diese Aussage erfolgte im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktion.
Hintergrund der Anfrage
In der Antwort (21/8153) auf die Kleine Anfrage (21/7884) betont die Regierung, dass bislang keine wissenschaftlichen Evaluationen vorliegen, die speziell den Umgang mit strafunmündigen Tatverdächtigen betreffen. Die fehlenden Studien werden als Grund für die vorsichtige Vorgehensweise genannt.
Ergebnisse der Evaluation des FamFG
Die Bundesregierung verweist zudem auf die kürzlich durchgeführte wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Laut der Antwort wurden die zentralen Reformziele erreicht, insbesondere eine deutliche Beschleunigung von Kindschafts- und Kinderschutzverfahren.
Ausblick der Regierung
Die Ministerien werden angehalten, die Entwicklung der Jugendkriminalität kontinuierlich zu beobachten und mögliche Anpassungen der Strafmündigkeitsgrenze evidenzbasiert zu prüfen. Ein konkreter Zeitplan für eine mögliche Gesetzesänderung wird nicht genannt.
Die Bundesregierung betont, dass jede zukünftige Entscheidung auf einer fundierten wissenschaftlichen Basis beruhen soll, um sowohl den Schutz von Kindern als auch die Rechtsklarheit zu gewährleisten.
Der Beitrag wurde am 28.09.2026 von der Parlamentsnachrichten‑Redaktion des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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