Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf (21/8243) zur Erhöhung der Bundeseinlage für die Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ vorgelegt. Die Einlage soll in zwei Schritten auf 101 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2027 und auf 105 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2032 angehoben werden.
Erhöhung der Bundeseinlage
Seit 1993 bleibt die gesetzlich festgelegte Mindestsumme, die der Bund an die Stiftung zahlt, unverändert, obwohl die Lebenshaltungskosten seitdem deutlich gestiegen sind. Die Zentralen Einrichtungen der Bundesländer, die das Vergabeverfahren organisieren, haben wiederholt eine Erhöhung gefordert, um die Entlastungswirkung der Stiftungshilfen zu sichern.
Finanzielle Auswirkungen
Ausgehend von der Bundeszuweisung im Jahr 2026 in Höhe von 96 033 000 Euro entstehen ab dem Haushaltsjahr 2027 Mehrausgaben von knapp fünf Millionen Euro und ab dem Haushaltsjahr 2032 weitere jährliche Mehrausgaben von vier Millionen Euro. Der entstehende Mehrbedarf wird im Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegenfinanziert.
Gesetzesänderungen
Der Entwurf sieht vor, das Stiftungsvermögen künftig als Verbrauchsvermögen zu definieren, sodass in den ersten fünf Jahren ab 2027 zusätzliche Unterstützungsleistungen möglich werden. Zudem soll der Gesetzestext vollständig geschlechtsneutral formuliert und die Zuständigkeiten der Bundesstiftung korrekt dargestellt werden.
Zielsetzung
Durch die Erhöhung der Bundeseinlage sollen die Hilfen für schwangere Personen in finanzieller Notlage verbessert und der tatsächliche Bedarf besser gedeckt werden.
Verfahrensstand
Der Gesetzentwurf liegt nun im Bundestag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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