Deutschland: Bundeswehr verlängert Einsatz in EU-Operation ASPIDES
Beschluss und parlamentarische Zustimmung
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Beteiligung der Bundeswehr an der EU‑geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES bis zum 31. Oktober 2027 zu verlängern. Der Deutsche Bundestag muss dem Beschluss noch zustimmen. Ziel ist der Schutz der internationalen Schifffahrt vor Angriffen der Huthi‑Miliz aus Jemen.
Hintergrund der Angriffe
Seit Mitte November 2023 greift die Huthi‑Miliz die Schifffahrt im südlichen Roten Meer und in der Meerenge Bab al‑Mandab an. Diese Angriffe gefährden die Sicherheit des Seeverkehrs und die Stabilität der Region.
Truppenstärke und Aufgaben
Die Mandatsobergrenze bleibt bei 350 Soldaten. Die Bundeswehr stellt weiterhin Personal und Luftunterstützung für die Erstellung von Lagebildern bereit. Zusätzlich kann eine Fregatte eingesetzt werden, um Informationen über die Schattenflotte und verdächtige Aktivitäten an kritischer Unterseeinfrastruktur zu erheben.
Internationale Zusammenarbeit
Das maritime Lagebild wird in engem Austausch mit internationalen Partnern, insbesondere der Europäischen Union und den USA, erstellt. Auf Basis dieser Daten werden mögliche Abwehrmaßnahmen bewertet und koordiniert. Die USA führen im gleichen Einsatzgebiet die Operation PROSPERITY GUARDIAN zum Schutz ziviler Handelsschiffe durch.
Bedeutung der Seewege
Das Einsatzgebiet umfasst die zentrale Verbindungsroute zwischen Asien und Europa, darunter die Meerenge Bab al‑Mandab, das Rote Meer, die Straße von Hormus, den Golf von Aden, das Arabische Meer, den Golf von Oman und den Persischen Golf. Ein erheblicher Teil der Energieversorgung Europas wird über diese Route transportiert.
Wirtschaftliche Relevanz
Vor den Angriffen machte das globale Handelsvolumen in diesem Seeweg rund 15 % des weltweiten maritimen Handels aus. Die Sicherung der Seewege ist damit von hoher wirtschaftlicher Bedeutung.
Rechtliche Grundlage
Rechtlich stützt sich das Mandat auf das Völkerrecht, das Selbstverteidigung gegen rechtswidrige Angriffe erlaubt, sowie auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 und die UN‑Sicherheitsratsresolution 2722 vom 10. Januar 2024.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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