Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 30.09.2026 im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung nach konkreten Maßnahmen zum Schutz von LSBTIQ‑Personen und zur Beendigung rechtlicher Diskriminierung befragt.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage bezieht sich auf Vorhaben der Bundesregierung, die wirksamen Schutz und rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans‑ und intergeschlechtlichen, nicht‑binären sowie anderen queeren Personen sicherstellen sollen.
Kernfrage der Grünen
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Bundesregierung beabsichtigt, die Initiative des Bundesrates zu unterstützen, Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu ergänzen, sodass queere Personen ausdrücklich vor Diskriminierung geschützt werden.
Geplanter Gesetzesvorschlag
Eine mögliche Ergänzung würde neben den bereits geschützten Merkmalen – wie Geschlecht, Herkunft, Rasse, Sprache, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung – einen expliziten Hinweis auf LSBTIQ‑Personen aufnehmen.
Erwartete Antworten
Die Grünen fordern Auskunft über geplante Gesetzgebungs‑Schritte, den Zeitplan sowie die zuständigen Ministerien. Bislang liegt keine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung vor; eine Antwort wird in den kommenden Wochen erwartet.
Parlamentarische Debatte
Die Anfrage reiht sich in eine anhaltende Diskussion im Parlament ein, die seit den Reformen zur Aufnahme der sexuellen Orientierung in das Antidiskriminierungsrecht geführt wird.
Reaktionen aus der Zivilgesellschaft
Vertreter von Bürgerinitiativen betonen die Dringlichkeit einer schnellen Gesetzesänderung und verweisen auf aktuelle Berichte über Diskriminierungserfahrungen von LSBTIQ‑Personen.
Ausblick
Der Ausgang der Anfrage könnte die zukünftige Ausgestaltung des Gleichstellungsschutzes in Deutschland maßgeblich beeinflussen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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