Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen, um die finanzielle Stabilität des Systems zu sichern und die Versorgung von Pflegebedürftigen langfristig zu gewährleisten.
Finanzielle Ausgangslage
Aktuell gibt es in Deutschland mehr als sechs Millionen Menschen, die pflegebedürftig sind. Ohne Gegenmaßnahmen wird für das Jahr 2027 ein rechnerisches Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet, für 2028 steigt das Defizit auf über 15 Milliarden Euro.
Fachliche Pflegebegleitung vor Ort
Der Gesetzentwurf führt einen neuen Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung vor Ort ein. Ziel ist, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen frühzeitig zu unterstützen, die häusliche Versorgung zu verbessern und die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.
Sozialraumbudget und Familienunterstützung
Ein neues Sozialraumbudget soll Menschen ab Pflegegrad 2 den Zugang zu niedrigschwelligen Hilfen aus dem sozialen Umfeld erleichtern. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre wird ein erhöhtes Budget bereitgestellt; ein Überbrückungsbudget soll bei ungeplanter Ausfall von Pflegenden einspringen.
Digitale Angebote und Servicebündelung
Die Pflegekassen erhalten ein digitales „Pflege‑Cockpit“, das Informationen und Angebote zentral bereitstellt. Zudem werden einzelne Leistungen in neuen Budgets für die ambulante Pflege gebündelt, um die Übersichtlichkeit für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu erhöhen.
Prävention, Früherkennung und Rehabilitation
Der Gesetzentwurf stärkt Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung und Rehabilitation, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verringern. Kranken‑ und Pflegeversicherung sollen ihre Leistungen konsequenter darauf ausrichten.
Beitragssatz und Finanzierungsmaßnahmen
Der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung soll in den kommenden Jahren bei 3,6 Prozent gehalten werden. Gleichzeitig werden die Beitragsbemessungsgrenze erhöht, ein Zuschlag für Kinderlose eingeführt und Änderungen bei der Mitversicherung von Ehepartnern sowie bei Minijobs vorgenommen.
Pflegestrukturkommission und weitere Schritte
Parallel wird eine Pflegestrukturkommission eingesetzt, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine langfristig tragfähige Pflegeversorgung erarbeiten soll. Ziel ist, darauf aufbauende Reformen zum 1. Juli 2027 in Kraft zu setzen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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