Deutschland: Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit diskutiert
Kernthema der Anfrage
Am 30.09.2026 hat die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage (hib 761/2026) eingereicht, in der sie die Ausweitung des beruflichen Zeugnisverweigerungsrechts auf Beschäftigte der Sozialarbeit fordert. Ziel sei, die Vertrauensbasis zu Klienten zu sichern, wenn diese Informationen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren preisgegeben werden könnten.
Aktueller Rechtslage
Nach aktuellem Stand gilt das Zeugnisverweigerungsrecht in Deutschland nur für ausgewählte Berufsgruppen, beispielsweise für Fachkräfte in staatlich anerkannten Sucht‑ und Schwangerschaftskonfliktberatungen. Für Sozialarbeitende besteht diese Möglichkeit bislang nicht, obwohl ihre Tätigkeit ebenfalls stark auf vertraulichen Gesprächen beruht.
Argumentation der Fraktion
Die Abgeordneten führen aus: „Für Fachkräfte der Sozialarbeit führt diese Situation vielfach zu nicht auflösbaren Konflikten: Sie sind für die Erfüllung ihres Auftrags in besonderem Maße auf belastbare Vertrauensverhältnisse zu ihren Klienten angewiesen. Diese Vertrauensverhältnisse werden jedoch gefährdet, wenn Betroffener damit rechnen müssen, dass ihnen anvertraute Informationen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder vor Gericht offenbart werden müssen.“
Anliegen an die Bundesregierung
Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung Auskunft darüber, welche Erkenntnisse und Bedenken gegen eine Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts vorliegen. Konkret soll dargelegt werden, welche rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder praktischen Argumente gegen die Erweiterung sprechen.
Rechtlicher Kontext
In anderen Berufsgruppen, etwa für Rechtsanwälte, Ärzte oder Notare, besteht bereits ein gesetzlich verankertes Zeugnisverweigerungsrecht. Diese Regelungen dienen dem Schutz sensibler Mandats- bzw. Patientendaten und sollen das Vertrauensverhältnis zwischen Fachkraft und Klient stärken. Die Diskussion, ob ein ähnlicher Schutz für Sozialarbeitende sinnvoll ist, wird seit mehreren Jahren geführt.
Mögliche Folgen einer Gesetzesänderung
Eine mögliche Erweiterung des Rechts könnte die Arbeitsbedingungen für Sozialarbeitende verbessern und das Risiko von Vertrauensbrüchen reduzieren. Gleichzeitig könnte sie jedoch Fragen zur Durchsetzung von Strafverfolgungsmaßnahmen aufwerfen, wenn wichtige Informationen nicht mehr zugänglich sind.
Veröffentlichung
Der Pressetext wurde vom Pressedienst des Deutschen Bundestages erstellt und am 30.09.2026 veröffentlicht. Verantwortlich für die Mitteilung war Frank Bergmann, Redaktionsleitung lag bei Lisa Brüßler und weiteren Redakteurinnen und Redakteuren.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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