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Gesetzentwurf zur Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Albanien
AI GENERATED 30.09.2026 18:45 Wirtschaft und Finanzen

Gesetzentwurf zur Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Albanien

Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Albanien wurde am 30. September 2026 im Bundestag vorgestellt. Der Entwurf sieht vor, das bestehende Abkommen vom 6. April…

Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Albanien wurde am 30. September 2026 im Bundestag vorgestellt. Der Entwurf sieht vor, das bestehende Abkommen vom 6. April 2010 anzupassen, um aktuelle steuerpolitische Anforderungen zu berücksichtigen.

Hintergrund des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf bezieht sich auf ein Protokoll vom 9. Juni 2026, das die technische Umsetzung der geplanten Änderungen regelt. Dieses Protokoll baut auf dem mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 auf, das Maßnahmen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung beinhaltet.

Ziele und Inhalte

Nach Angaben der Bundesregierung soll das überarbeitete Abkommen nicht nur Doppelbesteuerungen verhindern, sondern auch Fälle von Nicht- oder Niedrigbesteuerung infolge von Steuerverkürzung oder -umgehung adressieren. Das neue Regelwerk soll die Besteuerung von Einkommen und Vermögen beider Länder klarer definieren und dadurch Rechtssicherheit für Unternehmen und private Steuerpflichtige schaffen.

Parlamentarischer Prozess

Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren geprüft. Zunächst erfolgt die erste Lesung im Bundestag, gefolgt von Beratungen im Finanzausschuss. Anschließend sind weitere Lesungen und mögliche Änderungen vorgesehen, bevor ein abschließender Beschluss gefasst wird.

Ausblick

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wird die Änderung voraussichtlich im nächsten Steuerjahr in Kraft treten. Die Finanzbehörden beider Staaten werden die Umsetzung koordinieren. Beobachter gehen davon aus, dass das neue Abkommen die steuerliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern stärkt und damit zur Vermeidung von Steuerverkürzung beiträgt.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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