Deutschland: Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine
Gesetzesvorlage und Kerninhalt
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf erhalten, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine umgesetzt werden soll. Das Abkommen wurde am 19. Mai 2026 zwischen beiden Staaten geschlossen und ersetzt das von 1995 stammende Abkommen.
Zielsetzung des Abkommens
Nach Angaben der Bundesregierung sollen durch das neue Abkommen Doppelbesteuerungen auf Einkommen vermieden und Steuerverkürzung sowie -umgehung verhindert werden. Damit sollen steuerliche Hindernisse für Handel und Investitionen reduziert werden.
Wirtschaftliche Bedeutung
Die Regierung betont, dass die Beseitigung von Doppelbesteuerungen ein wesentliches Element zur Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine darstelle. Durch klarere steuerliche Rahmenbedingungen erwarte man eine Intensivierung von grenzüberschreitenden Investitionen.
Verfahren im Parlament
Der Gesetzentwurf trägt die Kennzeichnung hib 762/2026 und wurde von der Bundesregierung im Rahmen der regulären Gesetzgebungsprozesse dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt. Nach erfolgreicher Abstimmung ist eine Ratifizierung durch beide Staatsparteien vorgesehen, bevor das Abkommen in Kraft treten kann.
Ersetzung des früheren Abkommens
Das neue Abkommen löst das seit 1995 geltende Doppelbesteuerungsabkommen ab und passt die steuerlichen Regelungen an aktuelle internationale Standards an. Damit soll ein moderneres Fundament für bilaterale Wirtschaftsbeziehungen geschaffen werden.
Aussage der Regierung
Ein Sprecher der Regierung erklärte: „Doppelbesteuerungen stellen ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar. Mit dem neuen Abkommen wollen wir diese Hürde gezielt abbauen.“
Ausblick
Sollte der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen, folgt die Unterzeichnung durch die zuständigen Ministerien und die anschließende Veröffentlichung. Damit soll das Abkommen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 wirksam werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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