Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 eingebracht, um die Verteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern neu zu regeln.
Hintergrund
Im Vorfeld hatte der Bund den Ländern und Kommunen zugesagt, angesichts eines erhöhten Flüchtlingsaufkommens finanzielle Entlastungen im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zu gewähren. Gleichzeitig wurde ein „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“ vereinbart, um die Belastungen durch die COVID‑19‑Pandemie zu mildern.
Finanzielle Auswirkungen für Bund und Länder
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund 250 Millionen Euro mehr aus dem Umsatzsteuerfestbetrag erhält, während der Anteil der Länder entsprechend sinkt. Zusätzlich sollen die Länder 750 Millionen Euro durch eine Erhöhung des Umsatzsteuerfestbetrags erhalten, wodurch der Bund für das Jahr 2026 Umsatzsteuermindereinnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro verzeichnet.
Ziel des Gesetzes
Nach Angaben der Bundesregierung soll die Neuregelung die finanziellen Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Ländern im Bereich des ÖGD ausgleichen und gleichzeitig die Gesamtbilanz des Bundeshaushalts 2026 stabilisieren.
Reaktionen der Länder
Einige Landesregierungen haben die geplanten Anpassungen begrüßt, weil sie zusätzliche Mittel für den ÖGD bereitstellen. Andere betonen, dass die langfristige Finanzplanung weiterhin eng mit den Bundeszuschüssen abgestimmt werden müsse.
Ausblick für das Haushaltsjahr 2026
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Sollte er verabschiedet werden, fließen die vorgesehenen Zahlungen im Rahmen des Bundeshaushalts 2026 in die jeweiligen Landesbudgets ein.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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