Am 06.10.2026 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage (21/8247) eingereicht, um die erwarteten Entlastungs- und Belastungswirkungen der geplanten Änderungen der Einkommensteuer für die Jahre 2027 und 2028 zu prüfen. Die Anfrage richtet sich an die Bundesregierung und verlangt detaillierte Angaben zu den Effekten für jedes Einkommensdezil, insbesondere in Bezug auf Grundfreibetrag und Arbeitnehmer‑Pauschbetrag.
Hintergrund der Anfrage
Die geplanten Reformen der Einkommensteuer sollen laut Regierungsentwurf die Steuerlast verteilen und gleichzeitig den Grundfreibetrag an die Inflation anpassen. Die Fraktion sieht in einer transparenten Aufschlüsselung nach Dezilen ein wichtiges Instrument, um die soziale Gerechtigkeit der Maßnahme zu beurteilen.
Erwartete Steuerwirkungen
Nach Angaben des Finanzministeriums sollen die Änderungen zu einer durchschnittlichen Entlastung von rund 1,2 % für das untere Einkommensdezil führen, während das oberste Dezil mit einer Belastungszunahme von etwa 0,8 % rechnen müsse. Die genauen Werte für Grundfreibetrag und Arbeitnehmer‑Pauschbetrag werden für jedes Dezil separat ausgewiesen.
Methodik der Bundesregierung
Die Bundesregierung wird gebeten, die Berechnungen auf Basis aktueller Einkommensverteilungen und der geplanten Steuersätze vorzunehmen. Zusätzlich soll die Analyse die Auswirkungen auf die Steuerprogression und die Gesamtsteueraufkommen für die beiden Jahre berücksichtigen.
Relevanz für die Steuerpolitik
Die Fraktion argumentiert, dass eine detaillierte Aufschlüsselung notwendig sei, um mögliche Ungleichgewichte frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Eine transparente Darstellung könne zudem das Vertrauen der Bürger in die Steuerpolitik stärken.
Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist die gewünschten Informationen zu liefern, damit der Bundestag die vorgeschlagenen Änderungen umfassend bewerten kann.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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