Der Gesetzentwurf der AfD‑Fraktion zielt darauf ab, Magnetschwebebahnen im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) förderfähig zu machen. Der Entwurf, offiziell bezeichnet als „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes“ (21/8373), soll am 07.10.2026 im Bundestag behandelt werden.
Gleichstellung mit bestehenden Verkehrssystemen
Nach Angaben der Fraktion soll der Gesetzentwurf Magnetschwebebahnen gleichwertig zu Straßenbahnen, Hoch‑ und Untergrundbahnen sowie anderen Bahnen besonderer Bauart und Seilbahnsystemen behandeln. Damit würde eine finanzielle Gleichstellung mit etablierten Schienenverkehrsformen angestrebt.
Parlamentarischer Ablauf
Der Entwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages und soll ohne Debatte dem Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Ein direkter Beschluss im Plenum ist nicht vorgesehen.
Aktuelle Rechtslage
Derzeit sei die Gewährung von Finanzhilfen für den Bau von Magnetschwebebahnen nach geltender Gesetzeslage nicht möglich, wie die AfD‑Fraktion betont. Der Gesetzentwurf soll diese Lücke schließen.
Aus Sicht der AfD stelle Magnetschwebebahnen eine innovative Verkehrstechnologie dar, die etablierte schienengebundene Systeme sinnvoll ergänzen könne. Die Fraktion verweist dabei auf die im Koalitionsvertrag verankerte Öffnung des GVFG für innovative Ansätze.
Die weitere Beratung im Verkehrsausschuss wird voraussichtlich die konkreten Förderkriterien sowie die finanzielle Tragfähigkeit prüfen. Ein abschließender Beschluss wird erst nach Abschluss dieser Phase erwartet.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung