Die Fraktion Die Linke hat im Parlament einen Gesetzentwurf eingereicht, der den Erhalt der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte – die sogenannte „Rente mit 63“ nach 45 Beitragsjahren – vorsieht. Gleichzeitig soll die Möglichkeit erhalten bleiben, nach 35 Beitragsjahren im Alter von 63 Jahren mit Abschlägen vorzeitig in Rente zu gehen.
Details des Antrags
Der Gesetzentwurf mit dem Aktenzeichen 21/8389 fordert, dass die aktuelle Altersgrenze von 63 Jahren für die abschlagsfreie Inanspruchnahme der Rente nicht angehoben wird. Damit soll verhindert werden, dass langjährig Versicherte länger arbeiten müssen, um ihre Rente ohne Abschläge zu erhalten.
Begründung der Fraktion
Nach Angaben der Fraktion würde eine Anhebung der Altersgrenze die Lebensgestaltungsspielräume älterer Menschen erheblich einschränken. Sie betont, dass die Regelung derzeit auch Personen berücksichtigt, die wegen Pflege von Angehörigen oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr im bisherigen Beruf tätig sein können.
Finanzielle Folgen
Die Fraktion warnt, dass ein erschwerter Zugang zur abschlagsfreien Rente zusätzliche Kosten für Individuen und den Staat verursachen könnte. Mögliche Folgen seien ein Anstieg der Ausgaben für Erwerbsminderungsrenten sowie höhere Arbeitslosigkeitsraten, weil Betroffene länger im Erwerbsleben verbleiben müssten.
Aktueller Rechtsrahmen
Gegenwärtig ermöglicht das System der „Rente mit 63“ Versicherten, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente zu gehen. Für Versicherte mit 35 Beitragsjahren besteht die Option, bereits mit 63 Jahren vorzeitig, jedoch mit Abschlägen, in Rente zu treten.
Parlamentarischer Kontext
Der Antrag ist Teil einer laufenden Debatte über die Rentenpolitik im Bundestag. Die Fraktion Die Linke positioniert sich damit klar für den Erhalt bestehender Regelungen und spricht sich gegen eine Anhebung der Altersgrenze aus.
Verfahrensstand
Der Gesetzentwurf wurde am 8. Oktober 2026 als Kurzmeldung im Pressedienst des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Das Dokument ist unter dem Aktenzeichen 21/8389 im parlamentarischen Informationssystem einsehbar.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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