Der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 8. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Novellierung des Transfusionsgesetzes fordert, um gerichtete Blutspenden bei planbaren Eingriffen zu ermöglichen. Der Antrag soll die Patientenautonomie stärken, indem Patienten die Wahl ihres Spenders bei bestimmten medizinischen Indikationen erhalten.
Hintergrund der aktuellen Regelung
Nach geltender Rechtslage sind gerichtete Blutspenden in Deutschland nur in eng begrenzten medizinischen Ausnahmefällen zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer sieht grundsätzlich keine Spenderwahl durch den Patienten vor. Derzeit besteht kein allgemeiner Anspruch auf eine solche Spende.
Ziel der Novelle
Die Fraktion verlangt, das Transfusionsgesetz zu ändern, damit gerichtete Blutspenden bei planbaren Eingriffen erlaubt werden. Ziel sei es, insbesondere bei immunhämatologischen Konstellationen oder seltenen Blutgruppen die Möglichkeit zu schaffen, dass Patienten einen passenden Spender auswählen können.
Verfahren im Bundestag
Der Gesetzentwurf wird im parlamentarischen Verfahren geprüft. Sollte die Novelle angenommen werden, müsste die Bundesärztekammer ihre Richtlinie Hämotherapie entsprechend anpassen, um die neue gesetzliche Grundlage zu berücksichtigen.
Mögliche Auswirkungen
Eine gesetzliche Öffnung für gerichtete Blutspenden könnte die Praxis der Blutversorgung verändern, da Blutbanken künftig vermehrt auf individuelle Spenderwünsche reagieren müssten. Gleichzeitig würde die rechtliche Basis für die Auswahl des Spenders geschaffen, was bislang nur in Ausnahmefällen möglich war.
Nächste Schritte
Die Fraktion hat den Antrag im Plenum gestellt; nun folgt die Beratung in den zuständigen Ausschüssen. Nach Abschluss der Ausschussberatungen erfolgt die Abstimmung im Bundestag, bevor eine mögliche Gesetzesänderung in Kraft treten kann.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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