Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mitgeteilt, dass Deutschland im Jahr 2016 rund 5,2 Tonnen und im Jahr 2017 etwa eine Tonne Kobalt in Rohform, als Pulver oder Zwischenprodukt aus der Demokratischen Republik Kongo importierte. Für die Folgejahre liegen demnach keine Direktimporte vor.
Importzahlen 2016/2017
Die genannten Mengen stammen aus den Statistiken des Statistischen Bundesamtes. Die Zahlen verdeutlichen, dass der Import von Kobalt aus der DR Kongo bislang nur in den genannten beiden Jahren nachweisbar ist.
Datenlücken in Lieferketten
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass keine systematischen statistischen Daten über die Nutzung und Herkunft von Kobalt in den Lieferketten deutscher Unternehmen vorliegen, etwa über Importe von Batterien.
Batterieverordnung ab August 2027
Ab August 2027 wird die Batterieverordnung für große Unternehmen, die Batterien in Verkehr bringen, Sorgfaltspflichten festlegen. Diese Pflichten umfassen die Identifizierung von Risiken für Umwelt und Gesellschaft sowie ein System zur Überwachung und Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen wie Kobalt, Nickel, Graphit und Lithium.
Risiken im Bergbau der DR Kongo
In der Antwort wird weiter ausgeführt, dass die Förderung von Kobalt und Kupfer im Südosten der DR Kongo – dem sogenannten Copperbelt – vor allem mit Risiken für Kinderarbeit und unsichere Arbeitsstandards verbunden sei. Beim Abbau von Konfliktmineralien wie Zinn, Tantal (Coltan), Wolfram und Gold im Ostkongo seien wiederholt Zwangsarbeit, Kinderarbeit und extrem unsichere Arbeitsbedingungen nachgewiesen worden.
Ausblick für Unternehmen
Deutsche Unternehmen, die Kobalt oder andere Batterierohstoffe verwenden, müssen künftig ein Lieferketten‑Monitoring etablieren, das die Herkunft der Rohstoffe prüft und die Einhaltung von Sozial‑ und Umweltstandards sicherstellt.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung betont, dass die neuen Regelungen dazu beitragen sollen, Umweltrisiken und soziale Risiken zu identifizieren, zu verringern und zu vermeiden, und fordert die betroffenen Unternehmen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten auf.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung