Deutschland: Antrag zur Ausweitung des Mutterschutzes auf Selbstständige
Ein Gesetzentwurf des Bundestages sieht vor, Mutterschutzregelungen auf selbstständig Erwerbstätige auszudehnen. Der Antrag (21/8461) wurde von der Fraktion Die Linke eingebracht und fordert, dass selbstständig erwerbstätige Frauen Anspruch auf mindestens 14‑wöchige Mutterschaftsleistungen erhalten.
EU‑Richtlinie als Grundlage
Die europäische Richtlinie 2010/41/EU verpflichtet Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass selbstständig erwerbstätige Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen erhalten können. Die Fraktion beruft sich in ihrem Gesetzentwurf auf diese Vorgabe, um die nationale Gesetzgebung anzupassen.
Kritik am bestehenden Mutterschutzgesetz
Nach Ansicht der Abgeordneten erfasst das aktuelle Mutterschutzgesetz (MuSchG) überwiegend abhängig Beschäftigte. Selbstständige würden demnach nicht automatisch in den Schutz einbezogen, was zu einer Ungleichbehandlung führen könne.
Erweiterung des U2‑Umlageverfahrens
Die Antragsteller fordern, das bewährte U2‑Umlageverfahren, das bislang nur für Arbeitgeber gilt, analog auf die Gruppe der Selbstständigen auszuweiten. Durch die Umlage sollen wirtschaftliche Risiken, die aus Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen, auf alle Selbstständigen verteilt werden.
Versicherungsaspekte
Durch die vorgeschlagene Regelung soll die Notwendigkeit von Krankengeldtarifen in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung sowie von Krankentagegeldtarifen in der privaten Krankenversicherung reduziert werden. Ziel ist, dass Selbstständige nicht mehr auf zusätzliche Versicherungen zurückgreifen müssen, um das Mutterschaftsrisiko abzudecken.
Berücksichtigung der Künstlersozialversicherung
Für Selbstständige, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, soll die Besonderheit ihrer Finanzierungsstruktur berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Gruppe ebenfalls von den erweiterten Schutzregelungen profitiert.
Weiteres Vorgehen
Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter diskutiert. Weitere Fraktionen können Änderungsanträge einbringen, bevor über den Antrag im Bundestag abgestimmt wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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