Deutschland: Grünen fordern umfassende Reform der Sozialen Pflegeversicherung
Kritik am Kabinettsentwurf
Ein Gesetzentwurf zur Reform der Sozialen Pflegeversicherung wurde von der Fraktion des Grünen Bundestags eingereicht. Darin wird bemängelt, dass der aktuelle Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz dem Handlungsauftrag nicht gerecht werde. Insbesondere fehlte ein wirksamer Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie eine Begrenzung der Eigenanteile für Versicherte.
Pflegeprävention bis 2035
Die Fraktion schlägt ein Bundes‑Pflegepräventionsgesetz mit verbindlichen Zielwerten bis zum Jahr 2035 vor. Ziel sei es, präventive Maßnahmen breit auszurichten, um die Notwendigkeit von Pflegeleistungen langfristig zu reduzieren.
Risikostrukturausgleich und Bundeszuschüsse
Weiterhin wird ein vollständiger Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung gefordert. Zusätzlich sollen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt die Soziale Pflegeversicherung finanziell stärken.
Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung
Die Grünen verlangen, dass die Soziale Pflegeversicherung von Aufgaben entlastet wird, die ihr nicht zuzuordnen seien. Dazu zählen die vollständige Erstattung pandemiebedingter Mehrausgaben in Höhe von rund 5,2 Milliarden Euro, die dauerhafte Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige von rund 4,5 Milliarden Euro jährlich sowie die schrittweise Herauslösung von Pflegeausbildungskosten aus den Eigenanteilen, die künftig von den Ländern finanziert werden sollen.
Stärkung pflegender Angehöriger
Ein zentrales Element des Konzepts ist die Bündelung bislang fragmentierter Entlastungsleistungen in einem flexibel einsetzbaren Entlastungsbudget. Doppelte Dokumentationspflichten sollen reduziert und die Digitalisierung der Pflegeverwaltung ausgebaut werden, um den Alltag pflegender Angehöriger zu erleichtern.
Kompetenzmix und Eigenanteilsbegrenzung
Die Fraktion empfiehlt den Ausbau von Kompetenzmix‑Modellen, die akademisierte Pflegefachpersonen, Community‑Health‑Nurses und Advanced‑Practice‑Nursing einbeziehen. Zudem sollen Eigenanteile für Pflegebedürftige in der stationären Langzeitpflege solidarisch, bedarfsgerecht und generationengerecht begrenzt werden, während Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten unberührt bleiben.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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