Am 9. Oktober 2026 hat der Bundestag in einer einstündigen Plenardebatte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, der darauf abzielt, den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in Deutschland zu beschleunigen. Nach Abschluss der Debatte wird der Entwurf an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung sowie weitere Fachausschüsse weitergeleitet.
Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf soll das Telekommunikationsgesetz mit den Vorgaben der Gigabit‑Infrastrukturverordnung in Einklang bringen und dabei die vom Gesetzgeber vorgesehenen Spielräume nutzen, um den flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu fördern.
Gebäudeinterne Netze
Ein zentraler Baustein ist die Anpassung der Regelungen für gebäudeinterne Netze, um unter definierten Voraussetzungen ein Recht auf Vollausbau im Gebäude zu ermöglichen und einheitliche technische Mindeststandards für die Errichtung solcher Infrastrukturen festzulegen.
Marktregulierung und Transparenz
Zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Migration von Kupfer‑ zu Glasfasernetzen wird ein offener Netzzugang gefordert, der die Angebotsvielfalt erhalten soll. Die Bundesnetzagentur erhält künftig Befugnisse, dominante Unternehmen zur Bereitstellung umfassender Informationen und zur Erstellung von Migrationsplänen zu verpflichten, wodurch bisherige Informationsasymmetrien und Investitionsbarrieren abgebaut werden sollen.
Analyse der Marktstruktur
Die Bundesnetzagentur soll zudem befugt sein, tiefgehende Analysen der Marktstruktur vorzunehmen, um sowohl förderliche als auch hemmende Faktoren für den Glasfaserausbau zu identifizieren. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bewertung der bestehenden Hybrid‑Fiber‑Coax‑Netzinfrastruktur und deren Einfluss auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau.
Verfahrenserleichterungen
Der Entwurf sieht Vereinfachungen bei der wegerechtlichen Zustimmung sowie die gesetzliche Verankerung genehmigungsfreier Maßnahmen vor. Zusätzlich wird ein Anzeigeverfahren als Alternative zur vorherigen Zustimmung eingeführt, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Ausbau zu beschleunigen.
Gigabit‑Grundbuch
Ein zentrales Gigabit‑Grundbuch soll als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz verankert werden. Dieses Portal dient als Datendrehscheibe, um den Ausbau von Glasfaser‑ und Mobilfunknetzen transparenter zu koordinieren und zu beschleunigen.
Bürokratieabbau
Zur Entlastung von Unternehmen wird die Pflicht zur Vorlage von Jahresfinanzberichten bei Konzerntöchtern eingeschränkt, während die Datenerhebung und -nutzung durch die Bundesnetzagentur effizienter gestaltet wird. Gleichzeitig wird eine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung relevanter Daten geschaffen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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