Am Freitag, den 9. Oktober 2026, fand im Parlament die erste Beratung eines Antrags mit dem Titel „Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende“ statt. Der Gesetzentwurf wurde von der AfD‑Fraktion eingebracht und markiert den ersten parlamentarischen Schritt einer umfassenden Reform des Migrationsrechts.
Verfahren und Weiterleitung
Nach einer einstündigen Aussprache soll die Vorlage an die Ausschüsse weitergeleitet werden. Der Innenausschuss übernimmt die federführende Rolle bei der weiteren Bearbeitung, wobei die zuständigen Gremien die inhaltlichen Details prüfen werden.
Einbürgerung und Staatsbürgerschaft
Die AfD fordert, die Einbürgerung künftig nur noch als Ermessenseinbürgerung nach einem Mindestaufenthalt von zehn Jahren zu gewähren. Gleichzeitig soll die bislang zulässige doppelte Staatsbürgerschaft aufgehoben werden, sodass künftig nur noch die Alleinstaatsbürgerschaft möglich ist.
Familiennachzug
Bezüglich des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten soll die Regelung nicht nur suspendiert, sondern – mit Ausnahme von Härtefällen nach Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz – vollständig aufgehoben werden. Für den Familiennachzug zu individuell Schutzberechtigten soll die Entgegennahme von Anträgen für ein halbes Jahr ausgesetzt werden.
Grenzkontrollen
Der Gesetzentwurf sieht vor, Kontrollen und Zurückweisungen bereits an deutschen Flughäfen zu verstärken. Zudem soll die Überwachung der Landgrenzen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Drohnen auf den technisch neuesten Stand gebracht werden.
Asylverfahren und Rückführung
Die Vorlage verlangt, keine Asylverfahren mehr für Personen aus sicheren Drittstaaten oder mit ungeklärter Identität durchzuführen. Weiterhin soll der bereits erteilte Schutztitel für syrische Staatsangehörige wegen Wegfalls des Schutzgrundes widerrufen und die zwangsweise Rückführung ausreisepflichtiger Syrer wiederaufgenommen werden.
Entwicklungszusammenarbeit und Visa
Die Abgeordneten befürworten, Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit, technologische und wirtschaftliche Kooperation sowie die Erteilung von Visa für Arbeits‑ und Ausbildungsmigration strikt an die uneingeschränkte Kooperation des jeweiligen Staates bei der Rücknahme ausreisepflichtiger eigener Staatsbürger zu koppeln.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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